Die umfangreiche DSGVO-Rechtsprechung, diverse Positionspapiere der Datenschutzkonferenz sowie Tätigkeitsberichte bzw. Beanstandungen der Aufsichtsbehörden haben eine Neuauflage des Kommentars erforderlich gemacht. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Sommer 2025
Inhalt der 5. Auflage:
Kommentiert werden die DSGVO, das BDSG und das TDDDG (vormals TTDSG).
Weitere Themen der Neuauflage sind:
- Prüfung der Erlaubnisgrundlagen für eine Datenverarbeitung
- Beschäftigtendatenschutz
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Transparenz- und Dokumentationspflichten
- Auskunftsrechte und Schadensersatzansprüche
- Pflicht zur Rechenschaft über Maßnahmen zur Datensicherheit
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Meldepflichten bei Datenpannen
- Zulässigkeit automatisierter Entscheidungsfindung
- Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Datenschutz
- Erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter
- Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO
- Anforderungen an den internationalen Datentransfer
Aus dem Vorwort (Auszug)
"(…) Zugleich hat der europäische Gesetzgeber mit der Datenverordnung (Data Act), dem DatenGovernance-Rechtsakt (Data Governance Act), der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act), dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) die europäische Datenstrategie weiter vorangetrieben, was naturgemäß zu neuen Fragen an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht führt. Diese Entwicklungen haben eine gründliche Überarbeitung des Kommentars erforderlich gemacht."
Leserstimme zur Vorauflage (ET 01/2022)
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann (Essen) schreibt im Compliance-Berater 03/22
"Der auch grafisch ansprechend gestaltete Band, der die aktuellste und zugleich umfassendste Kommentierung von DSGVO, BDSG und TTDSG enthält, gehört auf jeden Schreibtisch aller Rechtsanwender, die, sei es im Unternehmen, sei es in der Kanzlei oder sei es in der Verwaltung, mit Datenschutz zu tun haben. Steht der Kommentar erst einmal dort. so wird er schnell zum unentbehrlichen Werkzeug bei der täglichen Arbeit. Er kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht