Die 2. Auflage des Handbuches beschreibt die gesamte zivilrechtliche Beweisaufnahme. Dabei werden die Themen "unabhängig von der Paragraphenfolge" dargestellt. Autor Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, langjähriger Richter am OLG Celle, stellt die Rechtslage systematisch geordnet dar und setzt sich ausführlich mit allen Mitteln der Tatsachenfeststellung auseinander. Auch "exotischere" Themen, wie die Beweisaufnahme im Ausland oder die Haftung des Sachverständigen spart er dabei nicht aus.
Das Handbuch ist gleichzeitig ein perfektes Nachschlagewerk für alle Fragen rund um das zivilrechtliche Beweisrecht. Zahlreiche hilfreiche Praxistipps des erfahrenen Autors ergänzen die Ausführungen. Rechtsstand der 2. Auflage 2025 ist Mitte November 2024.
Behandelte Themen u.a.:
>> Vernehmung und Beweisaufnahme mittels Videokonferenztechnik
>> Umgang mit elektronischen Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr
>> Elektronische Dokumente als Beweisgegenstand
>> Beweisverwertung und Datenschutzgrund-VO
>> versteckte gesetzliche Änderungen, z.B. zum generellen Geheimnisschutz
durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz
>> grenzüberschreitende Beweiserhebung
>> selbständiges Beweisverfahren einschließlich des Besichtigungsverfahrens im gewerblichen Rechtsschutz
>> Ausweitung der Pflicht zur Mitwirkung des Beweisgegners und Dritter aufgrund neuer EU-Gesetzgebung
>> Verfassungsrechtliche Unterfütterung der Beweiserhebung mit Auswirkung auf das Rechtsmittelrecht
>> Geheimnisschutz.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zum Konzept des Handbuches schreibt Professor Ahrens im Vorwort zu aktuellen Auflage:
" Das vorliegende Werk will den Informationsbedarf zum Beweisrecht des Zivilprozesses in systematischer Ordnung abdecken. Die Orientierung der Kommentarliteratur an der Paragraphenabfolge zerreißt inhaltliche Zusammenhänge. Eine systematische Darstellung erlaubt eine stärkere Betonung von Gemeinsamkeiten der einzelnen Beweismittel und ihrer Verklammerung mit dem allgemeinen Beweisrecht. Sie fördert zugleich das Verständnis zentraler Wertungen zur Feststellung des Tatsachenstoffes unter Beachtung der Zielsetzungen und Maximen des Zivilprozesses.
Berücksichtigt wird, dass die Verfahrensgesetze der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten zur Lückenfüllung auf die ZPO verweisen und sich deren Gerichte daher auch mit der ZPO zu befassen haben. Zum Strafprozessrecht bestehen Querbezüge über die Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote, die Zeugnisverweigerungsrechte, die Regelungsgründe des Beweis-antragsrechts nach § 244 StPO und die Informationsbeschaffung durch Akteneinsicht.
Die Gliederung des Werkes unterscheidet zwischen dem allgemeinen Beweisrecht und den einzelnen Beweismitteln des Strengbeweises. Sie folgt dabei aber nicht der Einteilung des Gesetzgebers, sondern leitenden Systemkriterien."
Zum Autor
Professor Dr. Hans-Jürgen Ahrens ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Zivilprozessrechts. Als Richter am Oberlandesgericht Celle hat er sich umfassend mit dem Thema Beweisführung auseinandergesetzt.
Auch im Rahmen seiner Lehrtätigkeit als Professor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück und als Leiter des Arbeitskreises für Verfahrensrecht der GRUR war er damit konfrontiert. Von seinen dabei gewonnenen Erkenntnissen können Sie durch dieses Handbuch profitieren, insbesondere von den zahlreichen Praxistipps.
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht