Die 19. Auflage mit den erste Entscheidungen zur HOAI 2021 und Anforderungen an eine Honorarvereinbarung mit Verbrauchern. Außerdem werden Begriff und Relevanz der allgemein anerkannten Regeln der Technik und ihrer Bedeutung für die Mängelhaftung ausführlich erläutert. Weitere Themen der Neuauflage sind der Mehrparteienvertrag und die Integrierte Projektabwicklung (IPA). Rechtsstand der aktuellen Auflage ist März 2026 (Vorauflage 2023)
Runderneuert
In der Neuauflage 2026 wurden alle Kapitel überarbeitet und das Kapitel zum Werklohnanspruch des Bauunternehmers erneuert und ausgebaut. Ebenfalls neu ist eine "Randnummernsynopse". Diese wurde erforderlich, da die umfangreichen Überarbeitungen eine Neustrukturierung der Randnummern erforderlich machte. Damit ist ein Abgleich der Fundstellen mit den Vorauflagen sichergestellt.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im Vorwort verweisen die Verfasser u.a. auf die ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung:
"(…) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum System der Mängelrechte im Bauvertrag mit der Stärkung des Wahlrechts des Bestellers zwischen den Mängelrechten, der Entscheidung zum Vorschuss in der Leistungskette und der Absage an den Abzug neu für alt nach Beseitigung des Baumangels weiterentwickelt. Ferner sind seit Erscheinen der letzten Auflage u.a. neue grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Sicherheit nach § 650f BGB und die Auswirkungen einer berechtigten Kündigung des Unternehmers wegen nicht gestellter Sicherheit auf die Mängelrechte des Bestellers, zur Abrechnung des gekündigten Vertrages und zum Streitgegenstand einer entsprechenden Klage sowie zu den Bauzeitansprüchen des Unternehmers ergangen."
Neue BGH- und OLG-Rechtsprechung
- Mängelhaftung
- Bauzeitansprüchen des Unternehmers
- §650f BGB (Bauhandwerkersicherung, Anspruch auf Sicherheit)
- Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung
- Vertragsstrafe
- Bauträgerrecht
- Abrechnung des gekündigten Bau- und Architektenvertrages
Das Autorenteam
- Prof. Dr. Ulrich Werner, RA u. Honorarprofessor RWTH Aachen (Köln)
- Fabian Frechen, FA Bau- und Architektenrecht (Köln)
- Klaus Heinzerling, FA Bau- und Architektenrecht (Berlin)
- Thomas Manteufel, Vors. Richter am OLG Köln
- Dr. Tobias Rodemann, Richter am OLG Düsseldorf
- Kolja Wagner, FA Bau- und Architektenrecht (Köln)
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht