Die 6. Auflage mit dem durch die HOAI 2021 geänderten Architekten- und Ingenieurrechts (u.a. Honorarvereinbarungen) und geplante Änderungen beim Bauträgerrecht. Dabei geht es um die Absicherung beim Kauf falls der Bauträger insolvent wird. Ebenfalls behandelt wird die durch das EuGH-Urteil vom 4.7.2019 entstandene Rechtslage, die für vor dem 1.1.2021 begründet Vertragsverhältnisse gilt. Rechtsstand der im April ausgelieferten 6. Auflage ist Dezember 2024.
Bauvertrag: Wissen aus erster Hand
Anhand typischer Beispiele gibt das bewährte Kompendium des Baurechts Hinweise für die rechtssichere Umsetzung eines Bauvertrags in die Praxis. Grundlage dafür sind die in dem Handbuch enthaltenen Erläuterungen zur ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung durch BGH-Richterinnen und BGH-Richter des zuständigen zivilrechtlichen Baurechtssenats.
Fokus auf Praxisthemen
Das Kompendium des Baurechts wurde als praxisnaher Leitfaden für die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Baurechtsfällen konzipiert. Ziel der Autoren war und ist es, die grundlegenden Strukturen des privaten Baurechts herauszuarbeiten, um auf diese Weise häufig auftretende Fehler bei der Abwicklung von Bauprojekten zu vermeiden. Anhand von Beispielfällen wird im Handbuch die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, unter Berücksichtigung der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, in der Praxis demonstriert.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im Vorwort danken die Herausgeber Dr. Wolfgang Koeble (Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht), Prof. Dr. Andreas Jurgeleit (Richter am BGH) und Dagmar Sacher (Richterin am BGH) dem ausgeschiedenen Mitbegründer des Werks Prof. Dr. Rolf Kniffka (Richter am BGH a.D.) für seine langjährige Tätigkeit. Zur Neuauflage schreiben sie:
"Die Darstellung orientiert sich, wie in den Vorauflagen, in erster Linie an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte. Darüber hinaus sollen weiterhin Beispielsfälle die Rechtsanwendung verdeutlichen und Hinweise für die Praxis geben. Da die letzte Auflage einige Jahre zurückliegt, mussten zahlreiche wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eingearbeitet werden. Diese betreffen nahezu alle Bereiche, insbesondere natürlich das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht, die Anspruchssicherung, das Bauträgerrecht sowie das für den Bauprozess bedeutsame Prozessrecht."
Rezensionen der Vorauflagen
Architekt Werner Seifert schreibt im Architektenblatt Ausgabe 5/2015 (4. Aufl. 2014)
"Auch wenn Architekten das eine oder andere Kapitel (z. B. zum Prozessrecht) eher querlesen können, enthält das Buch für Baupraktiker zentrale Themen. Allein im 12. Teil zum Architektenrecht werden auf knapp 300 Seiten und 915 Randnummern alle wesentlichen Aspekte zu diesem Thema in kompakter und übersichtlicher Form behandelt. Auch zu anderen werkvertraglichen Themen, wie z. B. zur „Leistungsstörungen und Behinderung", zur „Haftung", zur „Abwicklung des gekündigten Bauvertrags", zur „Abnahme", zur „Anspruchssicherung", zu „Formen des Bauens und Vertragsarten" usw. enthält das Buch für den Praktiker Grundlagen, die mit zahlreichen Beispielen und Hinweisen gut strukturiert und anschaulich aufbereitet sind. Dabei bewegen sich die Autoren nicht mit einem abgehobenen „Juristendeutsch" in schwindelerregenden Baurechtssphären. Ihnen gelingt es vielmehr, komplizierte Fragen in oft kurzen Sätzen und klaren, verständlichen Worten auch für Praktiker aufzubereiten. Alles in allem ist das Buch also für interessierte Architekten ein wertvolles und kompaktes Basiswerk zum gesamten Bau- und Architektenrecht."
Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen (Berlin) schreibt in Baurecht Ausgabe 7/2015 (4. Aufl. 2014)
"Welches Resümee lässt sich ziehen? Herausgekommen ist mit der 4. Auflage des Kompendiums erneut ein kompaktes Werk zu der gesamten Vielfalt des privaten Bau- und Architektenrechts in materiell- und prozessrechtlicher Hinsicht. Die einfache Sprache aller drei Autoren, zahlreiche Beispiele und verständliche optisch abgesetzte Hinweise führen den Leser sicher durch z.T. schwierige rechtliche Fragestellungen. Fundierte Literaturangaben, die nicht übermäßig lang sind, zeigen, dass eine vernünftige Auswahl getroffen wurde. Ebenso soll das umfangreiche Stichwortverzeichnis erwähnt werden. Es ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugang zu der von ihm gesuchten Fundstelle."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht