Der aktuelle HOAI-Kommentar von Locher behandelt in der 16. Auflage neben Honorar-, Vertrags- und Haftungsfragen auch das Architekten-/Ingenieurrecht des BGB.
Die Neuauflage 2025 berücksichtigt:
- Auswirkungen der HOAI 2021 auf die Praxis (Vertragsabschlüsse, Verhandlungen über die Honorarhöhe, Vorgaben in Vergabeverfahren)
- Das Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern
- Die Auswirkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die Haftung von Architekten und Ingenieuren
- Das Verhältnis zwischen Sonderkündigungsrecht nach Beendigung der Zielfindungsphase und Freier Kündigung
- Die Begrenzung der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Bauunternehmern und Architekten/Ingenieuren
- Den Formverstoß bei der Honorarvereinbarung und Treu und Glauben
An verschiedenen Stellen in dem Kommentar haben die Autoren bereits auf mögliche Änderungen durch eine geplante Novellierung der HOAI hingewiesen.
Pluspunkt: Kommentierte Leistungsbilder
Neben umfangreiche Erläuterungen zur Honorarvereinbarung nach HOAI 2021 finden sie in der Neuauflage 2025 auch Kommentierungen der Leistungsbilder, die DIN 276 und ein umfangreicher Anhang.
Im Einzelnen sind enthalten:
- DIN 276: 2018-12 Kosten im Bauwesen
- Erweiterte Honorartabelle zur HOAI — RifT
- Tabellen zur Bewertung von Teilgrundleistungen für Architekten- und
Ingenieurleistungen
- Honorarberechnung für Leistungen aus dem Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
- Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Auszug
Expertenmeinungen
Über die Vorauflage, ausgeliefert im Juni 2021, schreibt Professor Klaus Englert in der Zeitschrift „Baurecht“:
„Das Werk besticht durch seine praxisgerechten Ausführungen, aus denen die Erfahrung aller Mitautoren mit der Fülle von Planungsproblemen mehr als deutlich spricht: Durch die Wortwahl stets sehr gut lesbar, in der Nachweisführung durch umfassende Fußnoten perfekt …“
Auch Professor Klaus Eschenbruch ist voll des Lobes über den „Locher“. In der Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht (NZBau 2020) schreibt Eschenbruch über die 15. Auflage 2021: „Letztlich hat die detaillierte Kommentierung der Leistungsbilder eine Qualität, die diesen Kommentar auch zukunftsfähig macht. Das Buch setzt Maßstäbe für alle Fragen zum Architekten- und Ingenieurrecht.“
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht