Die Kommentierung zum Bundesjagdgesetz
berücksichtigt zum einen einschlägiges
europäisches Recht und
sonstiges Bundesrecht und weist dort, wo Landesrecht abweicht, in der Kommentierung des BJagdG darauf hin. Betroffen hiervon sind z.B.
Fütterungs- und Schonzeitenregelungen. Sofern sich Besonderheiten ergeben, werden die Landesvorschriften nicht nur zitiert, sondern an der einschlägigen Stelle inzident erläutert. Die Lektüre anderer landesrechtlicher Kommentare ist daneben nicht mehr erforderlich.
Vorteile auf einen Blick
- für alle Länder geeignet
- mit zahlreichen Details und Besonderheiten der Landesjagdgesetze
- mit Querbezügen zu anderen Rechtsgebieten
Querbezüge
zum Tierschutz (Wölfe), zum Tierseuchenrecht (Schweinepest), zur Lebensmittelhygiene, zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, zum Waffenrecht sowie zum Naturschutzrecht sind eingearbeitet.
Gesondert kommentiert
sind die Jagdzeitenverordnung sowie die Bundeswildschutzverordnung.
Die Neuauflage
Das Bundesjagdgesetz wurde zuletzt in § 38 BJagdG durch Art. 291 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung geändert. Ferner sind Änderungen im Waffenrecht und im Bereich des EU-Rechts, auch im Veterinärbereich, zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Für Jägerinnen und Jäger, Jagdpachtung, Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden.