Die neue 3. Auflage mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Außerdem ist das Mitte 2024 verabschiedete Gesetz über Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes (mit der Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften) enthalten. Rechtsstand der 3. Auflage ist Oktober 2024.
Ländergesetze im Anhang
Die stark geänderten oder zu großen Teilen gestrichenen Vorschriften (BDG a.F.) befinden sich im Anhang. So sind sie schneller zu finden und stehen für die Bearbeitung von Altfällen (bis 31.3.2024 eingeleitet) zur Verfügung. Auch die entsprechenden Ländergesetze befinden sich im Anhang der Neuauflage. Falls erforderlich, werden die bisherigen Regelungen auch bei der Kommentierung von aktuellen Vorschriften aufgeführt.
Schwerpunkte der Kommentierung
Neben ausführlichen Erläuterungen zum behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens enthält die aktuelle Auflage auch eine Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht (konkret zu den Dienstvergehen). Berücksichtigt werden im Kommentar auch die jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten!
Mit Instanz-Rechtsprechung
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kommentierung ist auch in der aktuellen Auflage die umfangreiche und richtungsweisende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).
Außerdem wurde die seit der Vorauflage (2017) ergangene erst- und zweitinstanzliche disziplinargerichtliche Rechtsprechung eingearbeitet.
Aus dem Vorwort (Auszüge)
In ihrem ausführlichen Vorwort begründen die Autoren Dr. Richard Urban und Dr. Bernd Wittkowski den Verzicht auf Literaturübersichten mit der erforderlich gewordenen Umfangbegrenzung. Neuere Literatur wurde in die Kommentierung eingearbeitet. Hier einige Auszüge aus dem lesenswerten Vorwort:
"Obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich kein disziplinares Sonderrecht für die Bekämpfung von 'Verfassungsfeinden' schaffen wollte, enthält das novellierte BDG eine ganze Reihe von Vorschriften, die unter Inkaufnahme von Systembrüchen Beamte bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht (§ 60 Abs. 1 S. 3 BBG) nachteilig behandeln …
(…)
Eine wesentliche Änderung hat das BDG zudem dadurch erfahren, dass die gerichtliche Disziplinargewalt weitgehend gestrichen wurde (§ 60) und die Berufung nunmehr als reine Zulassungsberufung ausgestaltet ist (§ 64), was ebenfalls der Verfahrensbeschleunigung dienen soll … (…)
Wegen der Neuausrichtung des BDG inmitten der Kommentierungsarbeiten mussten die Fragen beantwortet werden, ob und in welcher Weise die mit Wirkung vom 1.4.2024 gestrichenen Vorschriften weiterhin berücksichtigt werden sollten ...
Leserstimmen zur Vorauflage
Ministerialrat Dr. Peter Mühlhausen schreibt im hessischen Staatsanzeiger am 26.6.2017
"(...) Das Werk setzt in qualitativer und quantitativer Hinsicht Maßstäbe, seine Anschaffung kann aufgrund der vielen Vorzüge jedem mit dem Disziplinarrecht Befassten - sowohl dem Praktiker als auch dem eher wissenschaftlich Interessierten - uneingeschränkt empfohlen werden."
Reg.-Dir. G. Haurand (Bielefeld) schreibt in der DVP Ausgabe 12/2017
"(...) Fazit: Ein Kommentar, der sowohl den mit der Durchführung eines Disziplinarverfahrens befassten Beamten als auch Richtern und Verteidigern sehr gute Dienste leisten kann."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht