Die 3. Auflage dieses Kommentars zur Bundesnotarordnung (BNotO) ist eine echte „Reformauflage“. Die Digitalisierung und die damit verbundenen Anpassungen im notariellen Berufsrecht erforderten neue Regelungen für das Notariat. Dem hat der Gesetzgeber mit diversen Reformen Rechnung getragen. Im Einzelnen:
- Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts
- Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und deren Ergänzung durch das DiREG
- Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
- Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG)
- Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz
- Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
- Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
- Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Rechtssicherheit und Digitalisierung – kein Gegensatz
In seinem Vorwort schreibt Herausgeber
Thomas Diehn, Notar in Hamburg und ehemaliger Geschäftsführer der Bundesnotarkammer:
„Mit der Schaffung einer elektronischen Urschrift und deren zentraler Archivierung hat das Notariat in den letzten Jahren bereits maßgeblich zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs beitragen. Mit neuen Vorhaben wie der elektronischen Präsenzbeurkundung (BT-Drucksache 20/11849) werden Medienbrüche künftig vermieden und wird der digitale Weg konsequent fortgesetzt, ohne auf notarielle Beratung und Rechtssicherheit zu verzichten.
Der nunmehr bereits in dritter Auflage vorliegende Kommentar zur Bundesnotarordnung strebt eine praxisorientierte, moderne Darstellung des notariellen Berufsrechts unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse und aktueller Entwicklungen an.“
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht