Die Bereiche Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe sind in einem Werk erläutert, weil die Materien durch gesetzestechnische Verweisungen und das rechtspolitische Anliegen miteinander verbunden sind. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die Bereitstellung effektiver Prozesskostenhilfe eine Pflichtaufgabe des Staates ist. Auf alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt dieser Praktikerkommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet.
Die Neuauflage "Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe" von Ingo Michael Groß berücksichtigt die umfangreichen Änderungen durch das KostRÄG 2021 und arbeitet die sehr dynamische Rechtsanwendung und -entwicklung in allen drei Bereichen auf, über 200 neue Entscheidungen wurden akribisch ausgewertet. Die zahlreichen Anlagen sind auf aktuellem Stand, z.B. die neue VKH-Richtlinie.
- Beratungshilfegesetz: Grundlegende Definitionen und Voraussetzungen; Schwerpunkt: Neuregelung mit Ausweitung auf alle Rechtsgebiete mit den einschlägigen Regelungen aus BRAO/BORA/StBerG/WiPrO
- §§ 20, 24a RPflG
- §§ 114 ff und §§ 1076 ff ZPO.Schwerpunkte: Definition der Mutwilligkeit als Versagungsgrund und der Ermittlung des anrechenbaren Vermögens sowie Aufhebung der Bewilligung von PKH
- §§ 76 ff FamFG: Regelungssystematik und Abgrenzung PKH/VKH
- §§ 44 - 59 RVG.