Die Neuauflage der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" berücksichtigt die neuen Formulare der im Dezember 2022 beschlossenen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.
Schnell, ideenreich, aktuell: Die „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" machen Ihnen die Arbeit leichter!
Das kennen Sie aus der Praxis: Der Prozess ist gewonnen, doch Ihr Mandant ist damit noch lange nicht am Ziel. Erst wenn er für seine Forderung Geld sieht, waren Sie in seinen Augen als Anwalt erfolgreich. Jetzt heißt es schnell und pfiffig handeln – denn das Gesetz gibt den Grundsatz vor: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Genau hier setzen die „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" an. Sie geben Ihnen die zuverlässige Hilfe, von der Sie Tag für Tag profitieren. Jedes Kapitel führt Sie praxisnah und auf den Punkt in die jeweilige Vollstreckungsart ein. Umfassende Musterformulare, Checklisten und Arbeitshilfen sowie Ausfüllhilfen der amtlichen Formulare erleichtern Ihnen die Mandatsbearbeitung. Durch den übersichtlichen Aufbau – nach der Art der Forderung in die Art des Vermögens – finden Sie schnell die passenden Stellen für Ihre Fragen. In seiner Alltagstauglichkeit einzigartig ist das 750 Seiten starke Kapitel „ABC der Forderungspfändung", das Sie auf zahlreiche Möglichkeiten in dieser Pfändungsart hinweist.
Topaktuell: Die Formulare sind auf Stand der neuen ZVFV (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung)!
Sie können alle ca. 450 Musterformulare zur schnellen Übernahme in Ihre Textverarbeitung downloaden.
Die Autoren stehen als Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger sowie als gefragte Referenten mitten im Geschehen.
Mit den „AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" haben Sie eine anspruchsvolle Materie sicher im Griff: Nutzen auch Sie dieses effektive Hilfsmittel für Ihren beruflichen Erfolg!
Von:
- Frank-Michael Goebel, ist Vorsitzender Richter am OLG Koblenz und führt dort den Arzthaftungs- und den Kostensenat, nachdem er zuvor in seiner richterlichen Laufbahn alle Stationen, AG, LG und Ministerium der Justiz, durchlaufen hat und dort immer wieder auch mit Fragen des Forderungsmanagements befasst war. Er ist ständiger Mitarbeiter verschiedener Informationsdienste zum Forderungsmanagement. Darüber hinaus ist er als erfahrener Referent auf vielen Kongressen, Seminarveranstaltungen, Inhouse-Seminaren und als Leiter, Dozent und Prüfer/Vorsitzender im Sachkundelehrgang des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) e.V. bekannt. Seit 2007 berät er für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit die chinesische Regierung zu Fragen des Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechtes und darf sich „Expert to GIZ“ nennen. Als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages hat er u.a. zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Stellung genommen.