Die familienrechtliche Verfahrensführung bringt besondere Anforderungen mit sich. Insbesondere bei Unterhalt, Umgang mit Kindern oder Gewaltschutzsachen spielt die einstweilige Anordnung eine große Rolle. Daneben ist der Scheidungsverbund als Besonderheit des Familienrechts hervorzuheben; es ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Mandats diesen zu nutzen bzw. umgekehrt diesen zu vermeiden oder durch gezielte Anträge aufzulösen. Schließlich werden viele Verfahren erst in 2. Instanz entschieden; die Beschwerde ist eine zweite Tatsacheninstanz mit etlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten.
Das Handbuch stellt das Verfahren im Familienrecht mitsamt seiner Besonderheiten ausführlich dar und will strategische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verfahrensführung aufzeigen.
Der Autor bearbeitet das gesamte Verfahrensrecht praxisorientiert und systematisch und schafft Verknüpfungen zum materiellen Recht.
Für den schnellen Überblick ist jedem Kapitel eine Einleitung mit dem Titel „Das Wichtigste in Kürze“ vorangestellt.
Neu in der 6. Auflage:
Die neue Auflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Familienrecht. Namentlich zu erwähnen ist das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, welches zahlreiche Änderungen des Kindschaftsrechts bis hin zum Beschwerdeverfahren zur Folge hat. Die aktuelle Rechtsprechung ist eingearbeitet, z.B. zur Herausgabe der Ehewohnung nach Scheidung und zum Ehegatten- und Kindesunterhalt. Seit dem 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (vgl. § 130d ZPO). Darauf wird ausführlich eingegangen, insbes. in Zusammenhang mit der Einhaltung erforderlicher Schriftformen und Fristen bzw. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Von:
- Dr. Franz-Thomas Roßmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Volkach. Er ist in der anwaltlichen Ausbildung und Fortbildung als Dozent tätig und Mitherausgeber der Zeitschrift Familie und Recht (FuR).
- Einführung
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Familienrechtliche Verfahren
- Entscheidung durch Beschluss
- Eilverfahren
- Rechtsmittel in Familiensachen
- Verfahrenskostenhilfe
- Kosten
- Vollstreckung
- Verfahren in Ehesachen und Familienstreitsachen
- Die einzelnen Verfahren
- Ehesachen
- Kindschaftssachen
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- Sonstige Familiensachen, § 266 FamFG
- Lebenspartnerschaftssachen