Die 12. Auflage mit systematischer Einführung zur StBVV, Hinweisen zur Durchsetzung des Vergütungsanspruchs, sowie Abrechnungsgestaltung und Honorargespräch. Der handliche Kommentar beantwortet alle typischen Vergütungsfragen. Die Neuauflage 2026 hat den Rechtsstand Herbst 2025 und ist damit auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Rechtssichere Abrechnung
In einem Bereich, in dem Formfehler bei der Honorarvereinbarung oder falsche Tabellenanwendungen direkt zu Honorarverlusten führen können, bietet der dieser bewährte Kommentar die nötige Sicherheit. Er berücksichtigt alle Änderungen der StBVV sowie die Digitalisierungsprozesse in der Abrechnung seit der Vorauflage (Mitte 2023).
Fokus auf Durchsetzbarkeit
Ein Kommentar von Praktikern für Praktiker. Er bietet neben Rechtstheorie auch:
- Argumentationshilfen gegenüber Mandanten bei Gebührenerhöhungen.
- Konkrete Hinweise zur Vermeidung von Haftungsfallen.
- Lösungen für Zweifelsfragen bei der Anwendung der Rahmensätze.
Formulierungshilfen und Muster
In der 12. Auflage finden Sie auch viele praxisgerechte und bewährte Orientierungs- und Arbeitshilfen u.a.:
- detaillierte Gebührentabellen mit oft vorkommenden Gebührenbruchteilen
- Streitwert-ABC, auch im finanzgerichtlichen Verfahren, sowie ein weiterführendes Literaturverzeichnis
- Abrechnungsvorgaben nach dem RVG
- Katalog für die Abrechnung vereinbarer Leistungen (50 Tätigkeitsarten)
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im Vorwort verweisen die Autoren auf den erheblichen Anpassungsbedarf bei der Kommentierung durch die jüngsten rechtlichen Änderungen:
"Das Jahr 2025 brachte die größten Änderungen und Ergänzungen der seit über 40 Jahren gültigen Steuerberatervergütungsverordnung. Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz Ende 2024 die Formvorgaben der Honorarnoten dahingehend geändert hatte, dass für die Abrechnung der Steuerberater die Textform gesetzlich genügt und damit auch die Einführung der E-Rechnung ermöglicht wurde, hat am 21. 03. 2025 der Bundesrat die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung" aufgrund der Vorlage des Bundesfinanzministeriums (BR-Drucks. 61/25) erlassen, die zum 01. 07. 2025 in Kraft trat.
Die Änderungen haben berufspolitische Bedeutung: Diese sind nämlich von der Idee getragen, möglichst viele Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auch für die Steuerberater anwendbar zu machen. Damit wird wiederum und noch stärker klargestellt, dass auch Steuerberater „Organe der (Steuer-)Rechtspflege" sind (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 Steuerberatungsgesetz bzw. § 1 BRAO). Zudem wurden ähnlich wie im Jahr 2020, nachdem dort die Werte und Gebührensätze in einem Umfang von ca. 12 % angehoben worden waren, auch 2025 erneut höhere Werte vorgesehen. Die Gegenstandswerte wurden im Hinblick auf die Preisentwicklung und unter Berücksichtigung höherer Gegenstandswerte um ca. 6 % und die Ansätze für Lohnarbeiten um ca. 9 % angehoben … ".
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht