Die 3. Auflage behandelt neben der Systematik der Doppelbesteuerungsabkommen auch dt. DBA-Abweichungen vom OECD-Musterabkommen mit wichtigen Industrienationen. Neben einer kritischen Begleitung der Änderungen machen die zahlreichen praktischen Lösungsvorschläge aus Expertenperspektive den Kommentar zu einem wertvollen Arbeitsmittel. Die Vorauflage erschien im August 2019. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist ca. März 2025.
Pluspunkte der Neuauflage
- Kommentierung aller neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Kompakte Kommentierung des OECD-MA
- Mit Multilateralen Instruments (MLI) und BEPS-MLI-Anwendungsgesetz
- Berücksichtigung des deutschen Musterabkommens
- Erläuterung div. Regelungen: APA, EUAHiG, EUBeitrG, EU-Schiedskonvention u. TIEA
- Viele Übersichten und ein Einzelfall-ABC
Anhänge:
- EU-Amtshilfegesetz (Anhang 1)
- EU-Beitreibungsgesetz (Anhang 2)
- Tax Information Exchange-Agreement-Musterabkommen der OECD (Anhang 3)
- Deutsche Muster-DBA (Anhang 4)
Gliederung des Kommentars
Der Aufbau der Kommentierung orientiert sich Für eine gute Übersichtlichkeit streng am Aufbau der einzelnen Vorschriften des OECD-MA. Im Anschluss an die jeweilige Kommentierung des OECD-MA folgt die Kommentierung der Abweichungen und der sich hieraus ergebenden Konsequenzen der korrespondierenden Regelungen in deutschen DBA für ausgewählte Industriestaaten, mit denen Deutschland wichtige Wirtschaftsbeziehungen unterhält.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Die Herausgeber, Professor Dr. Xaver Ditz und Professor Dr. Jens Schönfeld schreiben in ihrem Vorwort zur aktuellen Auflage u.a.:
"Klar ist aber, dass nationale Alleingänge immer mehr „en vogue“ sind, wie z.B. der derzeitige Zollkonflikt zeigt. Vor dem Hintergrund der vorstehend skizzierten Entwicklungen ist es äußerst bemerkenswert, dass das in unserem Werk kommentierte OECD-Musterabkommen weiterhin das „Maß aller Dinge“ für die Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen ist. Das Musterabkommen hat sich seit der letzten Auflage unseres DBA-Kommentars in 2019 nicht geändert. Daher lag es für uns nahe, die bewährte und auf sehr positive Resonanz gestoßene Struktur unseres Kommentars beizubehalten. Dies gilt auch für die Tatsache, dass gewisse Artikel des OECD-Musterabkommens parallel in der alten und der neuen Version von 2017 kommentiert werden; denn die meisten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen folgen noch nicht der 2017er Fassung des OECD-Musterabkommens. Allen betroffenen Autoren sei an dieser Stelle ganz herzlich für die erhebliche Doppelarbeit gedankt."
Hintergrund
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten betrifft sowohl international tätige Unternehmen als auch einfache Grenzpendler. Daher hat die OECD für alle Lebens- und Geschäftsbereiche mit internationalen Bezügen ein Musterabkommen entwickelt, das die Frage des Besteuerungsrechts der beteiligten Staaten regelt.
Der Kommentar erläutert daher systematisch die Artikel des aktuellen OECD-Musterabkommens. Die aktuelle Auflage berücksichtigt neben den neuen DBA auch das MLI-Anwendungsgesetz, welches die Umsetzung der OECD-Maßnahmen im Rahmen des BEPS-Projektes in Deutschland regelt.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht