Die 24. Auflage mit dem Jahressteuergesetz 2024, Neufassung des § 19 Besteuerung von Kleinunternehmern und den neuen Vorschriften § 19a Besondere Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat und § 30 (Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Rechtstand der aktuellen Auflage ist April 2025.
Topthemen der Neuauflage:
- Regelungen zur obligatorischen E-Rechnung ab 1.1.2025
- Besteuerung von Kleinunternehmern (Neufassung des § 19, neuer § 19a)
- Reform der Steuerbefreiungen im Schulwesen (§ 4 Nr. 21)
Mit aktueller Rechtsprechung
Der Bunjes, UStG-Kommentar bietet durch sein jährliches Erscheinen aktuelle Antworten zu allen wesentlichen Fragen, die sich im Rahmen der Umsatzsteuer ergeben. Insbesondere das Zusammenspiel von nationalen und unionsrechtlichen Regelungen wird hier thematisiert. Dafür wurde die Rechtsprechung von EuGH, BFH und Finanzgerichten umfassen ausgewertet. Ebenfalls enthalten sind die Verlautbarungen der Finanzverwaltung.
ABC-Listen für Durchblick
Eine Vielzahl alphabetischer Zusammenstellungen (ABCs) sowie das umfangreiche Sachregister erleichtern den schnellen Einstieg. Der topaktuelle Jahreskommentar ist ein unverzichtbares Standardwerk im Umsatzsteuerrecht. Klein und handlich enthält er doch alles Wissenswerte, wie die neueste Rechtsprechung und die wichtigen Verlautbarungen der Finanzverwaltung.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zur BGH-Rechtsprechung und den BMF-Schreiben schreiben die Verfasser in ihrem Vorwort:
"Aus der Rechtsprechung des BFH können der Vorlagebeschluss V R 30/23 zur Anwendung der Margenbesteuerung auf „Kaffeefahrten“ und die Entscheidungen V R 15/23 zum Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Tierzucht-betrieben und XI R 15/21 zur Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel erwähnt werden. Auch zur Beurteilung von Dreiecksgeschäften iSv § 25b hat die Rechtsprechung zu Kommentierungsbedarf geführt.
Die Verwaltung hat sich mit den BMF-Schreiben vom 29.4.2024 zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und Online-Dienstleistungsangeboten, vom 15.10.2024 zur obligatorischen E-Rechnung, vom 15.1.2025 zu tauschähnlichen Umsätzen in der Entsorgungsbranche und vom 21.1.2025 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen von Tankkartensystemen hervorgetan."
Das Autorenteam
Kommentiert von Dr. Harald Brandl, Richter am BFH, Dr. Hans-Hermann Heidner, Rechtsanwalt und Richter am BFH i.R., Dr. Christian Korn, LL.M., Steuerberater, und Dr. Martin Robisch, Steuerberater.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht