Das neue "Praxishandbuch Architektenrecht" zeigt die Auswirkungen der HOAI 2021. Neben Vertragsrecht, Haftung, Vergütung und Urheberrecht (auch für Ingenieure) werden auch Fragen zum Vergaberecht berücksichtigt. Zusätzlich enthalten sind umfangreiche Ausführungen zum Thema Mindest- /Höchstsätze nach der HOAI 2013 für die Altfälle vor dem 1.1.2021.
Neben verläßlichen Antworten für architektenrechtliche Fragen finden Sie in der aktuellen Auflage des Praxishandbuches auch zahlreiche Beispiele und Muster, die Ihnen im Alltag weiterhelfen.
Alles was Architekten wissen müssen
Konzentriert in einem Band werden alle für Architekten (und Ingenieure) wichtigen Rechtsbereiche von einem hochqualifizierten Autorenteam behandelt. Dazu schreibt die Herausgeber im Vorwort: "Dabei sollte einerseits die bewährte Konzeption beibehalten werden, in einer systematischen Ausarbeitung die Hauptgebiete des Architektenrechts sowohl im privaten als auch öffentlichen, Haftungs- und Vergütungsrecht darzustellen, andererseits verlangten die wesentlichen Gesetzesänderungen in der Zwischenzeit – wie insbesondere das Bauvertragsrecht 2018 und die HOAI-Novelle 2021 – eine komplette Durchsicht des gesamten Rechtsgebiets."
Inhaltsübersicht
>> Teil 1 Der Architektenberuf
>> Teil 2 Der Architekten- und ingenieurvertrag
>> Teil 3 Die Haftung des Architekten und Ingenieurs
>> Teil 4 Mehrere am Bau Beteiligte
>> Teil 5 Die Vergütung des Architekten
>> Teil 6 Verjährung
>> Teil 7 Urheberrechte und sonstige Schutzfragen
Behandelt werden auch versicherungsrechtliche Fragen (neu mit den vom GDV empfohlenen neuen AVB Arch./Ing.) und vergaberechtliche Fragen, da diese zunehmend wichtiger werden.
Rechtlicher Hintergrund
Das Architektenrecht ist nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt, sondern in verschiedenen Rechtsnormen. Dabei sind sowohl privatrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte von Bedeutung. Außerdem ist ein, teilweise verbindliches, staatliches Preisrecht zu beachten. Dazu kommen noch besondere Haftungsrisiken und regelmäßig komplizierte Gesamtschuldverhältnisse.
Die zentralen Themen sind -- neben dem öffentlich-rechtlichen Berufsrecht -- die Rechte und Pflichten aus dem Architektenvertrag, einem Werkvertrag, der in den §§ 650p ff. BGB eine gesonderte Ausgestaltung erfahren hat und dessen Leistungen zudem teilweise einem komplexen Vergütungsregime unterworfen sind, welches vom gesetzlichen Preisrecht (HOAI) und vielfältigen Ausdifferenzierungen der Rechtsprechung bis hin zum EuGH geprägt ist. (Quelle: Beck-Verlag)
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Herausgegeben von:
- Prof. Dr. Reinhold Thode , Richter am Bundesgerichtshof a.D.
- Prof. Thomas Thierau , Rechtsanwalt
- Dr. Markus Wessel , Vorsitzender Richter am Landgericht
Bearbeitet von:
- Steffen Barth , Rechtsanwalt
- Dr. Andreas Berger
- Prof. Dr. Peter Fischer , Rechtsanwalt
- Dr. Johann Peter Hebel , Rechtsanwalt
- Alexander Hofmann
- Bernd Knipp , Rechtsanwalt
- Christian Kuhn , Assessor
- Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt , Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Oliver Moufang
- Dr. Tobias Rodemann , Richter am Oberlandesgericht
- Christoph Schmidt , Rechtsanwalt
- Clemens Schramm , Sachverständiger
- Hans Christian Schwenker , Rechtsanwalt
- Dr. Günter Schwinn , Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Andreas Staudacher , Rechtsanwalt
- Michael Stern , Rechtsanwalt
- Bernhard Stolz
- Prof. Thomas Thierau , Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Reinhold Thode , Richter am Bundesgerichtshof a.D.
- Oliver Voitl , Dipl.-Ing., Architekt und Stadtplaner
- Prof. Dr. Volkert Vorwerk , Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dr. Markus Wessel , Vorsitzender Richter am Landgericht
- Der Architektenberuf
- Der Architektenvertrag
- Die Haftung des Architekten
- Mehrere am Bau Beteiligte
- Die Vergütung des Architekten
- Verjährung
- Urheberrechtsfragen
- Versicherungsrechtliche Fragen