Das Konzernrecht regelt die Verbindungen von Unternehmen mit einheitlicher Leitung und berührt vor allem Fragen des Gesellschaftsrechts, aber auch des allgemeinen Zivilrechts und des Kapitalmarktrechts.
Das Buch behandelt - ausgerichtet an den Anforderungen des Schwerpunktbereichsstudiums - alle für die Ausbildung relevanten Fragen eingängig und tiefgehend.
Vorteile auf einen Blick
- Grundbegriffe des Konzernrechts (§§ 15 ff. AktG)
- Gruppenbildungs- und -Leitungskontrolle
- Aktienkonzernrecht
- GmbH-Konzernrecht
- Konzernrecht der Personengesellschaften und sonstigen Organisationen
Erneut galt es, unzählige Entscheidungen der nationalen und europäischen Gerichte bei der Neuauflage ebenso die neueste Literatur zu berücksichtigen. Hinzu kommt die anstehende Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechterichtlinie durch das ARUG II. Es wird zwar nicht unmittelbar in das Aktienkonzernrecht eingreifen, indes mit §§ 111a ff. AktG Sondervorschriften über "Geschäfte mit nahestehenden Personen" schaffen, die neben §§ 311 ff. AktG zur Anwendung gelangen und damit für ihren Anwendungsbereich insbesondere die Zulässigkeit des gestreckten Nachteilsausgleichs relativieren.