Neuauflage mit 34 hilfreichen Formularmustern (Satzungen, Anträge, Protokolle). Die Reform des Umwandlungsrechts und die MoPeG-Reform sorgten für Update-Bedarf. Die seit der Vorauflage 2021 "aufgelaufene" Rechtsprechung wurde bei der aktuellen Auflage komplett berücksichtigt. In einem eigenen Kapitel finden Sie qualifizierte Antworten zu Besteuerungsfragen und Ausführungen zu steuerlichen Zuwendungen für Vereine.
NEU: Satzungsmuster Cannabis-Anbauvereinigung
Berücksichtigt wurden in der aktuellen Neuauflage auch die Anbauvereinigungen nach §§ 11-30 des Konsumcannabisgesetzes. Für diese wurde ein eigenes Satzungsmuster neu aufgenommen.
Nachschlagewerk für Vereinsarbeit
Nach dem Willen des Autors soll auch die Neuauflage dieses handlichen Nachschlagewerkes den Verantwortlichen in den Vereinen hilfreich zur Seite stehen. Dazu dient zum einen der umfangreiche Formularteil und zum anderen die gut verständlichen Erläuterungen zum Vereinsrecht, die von der entsprechenden Rechtsprechung begleitet werden.
Mit "unveröffentlichten" Entscheidungen
Neu in der aktuellen Auflage ist, dass auch nicht in Zeitschriften publizierte Entscheidungen mit Aktenzeichen und Datum genannt werden, wenn sie bei "beck-online" oder "juris" verfügbar sind. Damit reagiert der Autor auf die zunehmende Nutzung der Online-Datenbanken durch die Nutzer.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den seit der Vorauflage im Jahr 2021 ergangenen wichtigen Rechtsänderungen schreibt der Autor Dr. Wolfram Waldner (Notar a.D.) in seinem Vorwort:
"Das Vereinsrecht ist seit dem Erscheinen der Vorauflage in einigen auch praktisch bedeutsamen Punkten geändert worden. Anknüpfend an Erfahrungen mit dem zeitlich begrenzten Sonderrecht der Corona-Pandemie wurde mit § 32 Abs. 2 BGB erstmals eine zeitlich unbegrenzt gültige Regelung hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen geschaffen. Wie in allen anderen Registern fallen jetzt auch im Vereinsregister Eintragung und Bekanntmachung der im Vereinsregister verlautbarten Tatsachen zusammen; die Regelung der Bekanntmachung in § 66 BGB ist dadurch entfallen. Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts ist auch das Recht des nicht eingetragenen Vereins, der jetzt „Verein ohne Rechtspersönlichkeit“ heißt, geändert worden. Bisher ohne praktische Bedeutung, aber ein Zeichen der unaufhaltsamen Digitalisierung des Rechts ist die jetzt in § 77 BGB vorgesehene Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auch im Weg der Videokommunikation notariell beglaubigen zu lassen. Unmittelbar vor Ende der Legislaturperiode wurde mit Wirkung vom 1.1.2025 schließlich für bestimmte Erklärungen in zahlreichen Rechtsgebieten und deshalb auch im Vereinsrecht Textform anstelle bisher vorgeschriebener Schriftform für ausreichend erklärt."
Stimmen zur Vorauflage 2021
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer (Hamburg) schreibt in der Zeitschrift npoR Heft 5/2021
"(...) Das Werk bietet den im Verein Verantwortlichen eine gut verständliche Hilfe für alle bürgerlich-rechtlichen Themen. Auch die Neuregelungen durch die COVID-Gesetzgebung etwa für virtuelle Mitgliederversammlungen sind enthalten. Eine (knappe) Ergänzung um das zunehmend wichtige Datenschutzrecht sowie die Eintragungspflicht in das Transparenzregister wären für die Praxis sicher wertvoll."
Prof. Walter Böhringer(Notar a.D.) sagt über die Vorauflage in der BW NotZ Heft 3/2021
"Das Handbuch ist ein zuverlässiger Begleiter und Berater in allen vereinsrechtlichen Angelegenheiten."
Dipl.-Rechtspflegerin Martina Pietsch (Berlin) schreibt im Rpfleger Heft 8-9/2021
"Es ist ein aktueller "all-inclusive-Leitfaden" zum Vereinsrecht entstanden, der wie es das Vorwort verspricht "schnell und zuverlässig über den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre" informiert. Er sollte in keiner Amtsstube und keinem Notariat fehlen. Ich jedenfalls werde weiterhin gern zum "Sauter/Schweyer" greifen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht