Immobilien rechtssicher bewerten.
So werden Sie Bewertungs-Profi
- alles Wissenswerte in einem Band
- kompakt und prägnant geschrieben, verständlich auch für juristische Laien
- anschaulich dank Mustern und Anwendungshinweisen
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)
ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass
bundesweit einheitliche Maßstäbe angewendet werden, wenn Bodenrichtwerte ermittelt werden. Sie bündelt dabei wesentliche Grundsätze aus anderen Richtlinien (u.a. der Bodenwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie und Sachwertrichtlinie), die in der Vergangenheit lediglich empfehlenden Charakter hatten und die durch die vollständig überarbeitete ImmoWertV 2021 abgelöst wurden.
Das neue Werk
widmet sich der ImmoWertV 2021, indem es knapp und dennoch mit der gebotenen Tiefe alle Normen erläutert. Dank seines systematischen Aufbaus erlaubt der Kommentar einen schnellen und einfachen Zugang zu der Materie und richtet sich daher insbesondere auch an nicht-juristische Praktikerinnen und Praktiker, die sich im Berufsalltag mit Fragen zur Anwendbarkeit der Immobilienwertermittlungsverordnung konfrontiert sehen.
Aus der Praxis für die Praxis
Dr.-Ing. Jürgen Goldschmidt ist Sachverständiger für Grundstückswertermittlung und für kreditwirtschaftliche Wertermittlung.