Die 7. Auflage orientiert sich am Ablauf eines Bauvorhabens von der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Bei dem seit Januar 2018 geltende Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB) gibt es noch einige offene Fragen, die einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen. Die aktuelle Auflage des Handbuches bietet im Vorfeld dieser Klärung praktikable Lösungen an. Der Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Anfang 2025.
Mit vielen Formulierungsbeispielen
Das Handbuch beantwortet, gewohnt praxisgerecht, alle materiellen und formellen Rechtsfragen anhand der umfassend eingearbeiteten Rechtsprechung. Besonders hilfreich sind die zahlreichen Formulierungsbeispiele mit den Varianten für Sonderfragen. Auch die prozessuale Seite wird angemessen berücksichtigt, von der Vorbereitung bis zum Ablauf des Verfahrens.
Aus dem Vorwort (Auszug)
In ihrem Vorwort zur 7. Auflage 2025 weisen die Herausgeber auf einige durch die Reform 2018 entstandenen Rechtsunsicherheiten hin:
"Einige offene Fragen wurden für die Praxis geklärt – insbesondere die Reichweite der Anwendung der Vorschriften über den Verbraucherbauvertrag bei gewerkeweiser Vergabe (BGH VII ZR 94/22 und dazu § 2 Rn. 113a) – und die Bedeutung der neuen gesetzlichen Regelungen für die VOB/B wurde zumindest angedeutet, indem der Bundesgerichtshof sich im Zusammenhang mit § 2 Abs. 3 VOB/B ausdrücklich gegen eine Zugrundelegung der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung aussprach und der Preisberechnung im Wege ergänzender Vertragsauslegung die Logik des § 650c Abs. 1 BGB zugrunde legte (BGH VII ZR 34/18 und dazu § 12 Rn. 387a). Gleichwohl ist es zu keiner Modifikation der VOB/B gekommen; der laufende Reformprozess stockt. Auch weitere grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs u. a. zum Mängelrecht sowie zur Auftraggeberanordnung und Bauzeitansprüchen des Unternehmers (zuletzt BGH VII ZR 10/24 und dazu u. a. § 12 Rn. 612) erforderten die gründliche Überarbeitung des Handbuchs."
Leserstimmen zur Vorauflage (ersch. 2019)
RA Professor Dr. Gerd Motzke (Mering) schreibt in der NZBau Heft 2/2020
"(...) Das Handbuch ist auch in der 6. Auflage ein äußerst gelungener Wurf und eine unerschöpfliche Fundgrube."
Rechtsanwalt Marco Junk (Saarbrücken) schreibt in dierezensenten.blogspot.com 18.10.2019
"(...) Gerade aufgrund des Umfangs und den sehr tief gehenden Ausführungen ist das vorliegende Werk sowohl in der Vertragsgestaltung als auch bei der Fallbearbeitung im streitigen (gerichtlichen) Verfahren fast schon obligatorisch zu Rate zu ziehen, um den Mandaten im Bereich des privaten Baurechts bei der Erstellung von Verträgen und bei Streitigkeiten mit einem der anderen am Bau Beteiligten zu vertreten. Nahezu alle möglichen Probleme werden erörtert. Vervollständigt wird dieses Handbuch neben den materiellen Ausführungen durch den gelungenen prozessualen Teil, in dem alle auftretenden Konstellationen mit den sich immer wieder stellenden Fragen sehr übersichtlich dargestellt werden."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht