13. Auflage mit allen Gesetzesänderungen, u.a. Jahressteuergesetz 2024, Bürokratieentlastungsgesetz IV und Anwendungserlass zum GrStG (Mai 2025 veröffentlicht). Hilfreich ist auch, dass die Texte der Ländergrundsteuergesetze im Wortlaut abgedruckt wurden. Rechtsstand der Neuauflage ist Mai 2025.
Umfassende Kommentierung
Mit einbezogen wurden bei der Neuauflage 2025 die entsprechende AO-Regelungen und die des Bewertungsgesetzes (BewG). Auch die Erlasse der Länder zur Grundsteuer und zum geänderten neuen Bewertungsrecht wurden berücksichtigt.
Hier findet der Nutzer Lösungsmöglichkeiten bei strittigen Fragen rund um die Grundsteuerbefreiung oder den Grundsteuererlass. Vertieft dargestellt werden neben dem Verfahrensrecht auch aktuelle Fragen wie die Höhe der Hebesätze oder der Umlagefähigkeit als abzugsfähige Betriebskosten.
Aus dem Vorwort (Auszug)
In seinem sehr ausführlichen Vorwort blickt Autor Dirk Eisele auf den Ablauf der Grundsteuerreform zurück und weist auf wesentliche Punkte der Reform hin. Zu den Regelungen der Bundesländer schreibt er:
"Die hiesige Neuauflage berücksichtigt die koordinierten Ländererlasse vom 30.4.2025 (BStBl. I 2025, 1226, 1273) zur grundsteuerlichen Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens einerseits sowie die koordinierten Ländererlasse vom 30.4.2025 (BStBl. I 2025, 1296) zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab dem 1.1.2025 andererseits. Die in Ansehung der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) verabschiedeten Landesgrundsteuergesetze (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen), Landesgrundsteuermesszahlengesetze Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen) sowie Landesgrundsteuerhebesatzgesetze (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) sind im Volltext aus Anlage I des Kommentars ersichtlich. Ob diese Gesetze Ausdruck einer föderalen Vielfalt sind oder lediglich den föderalen 'Flickenteppich' verlängern, soll an dieser Stelle unkommentiert bleiben."
Leserstimmen zu Vorauflagen
Michael Roscher schreibt in der Zeitschrift GuG 2/15 zur 11. Auflage:
"(...) Im Kommentar werden alle Regelungen des Grundsteuergesetzes unter Einbeziehung der Grundsteuer-Richtlinien und der einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung praxisnah und prägnant erläutert. (...) Einzigartig ist die umfassende Auseinandersetzung mit der erschienenen Fachliteratur. Die umfangreichen Literaturhinweise ermöglichen eine weitergehende Erarbeitung der Rechtsmaterie. (...) Der Kommentar hat zwischenzeitlich einen beachtlichen Umfang von 760 Seilen angenommen. All diejenigen, die mit dem Grundsteuerrecht regelmäßig befasst sind, kommen auch an der 11. Auflage dieses Standardkommentars zum Grundsteuergesetz nicht vorbei."
Dr. Dietmar Moench, Ministerialrat a. D. schreibt in derZeitschrift DStR Ausgabe 36/2004 zur 8. Auflage (Autorenwechsel):
"(…) Eisele ist behutsam an die vorgefundenen Texte herangegangen und hat sie nicht ohne Grund neu formuliert. Wer das bei aktuellen Brennpunkten überprüfen will, kann auf die heiklen Steuerbefreiungen des Grundsteuerrechts verwiesen werden (Beispiele: Parkplätze und Parkhäuser, § 4 Anm. 4; Verkehrsflughäfen, § 4 Anm. 7; Grundbesitz von Krankenhäusern, § 4 Anm. 16 ff.). Ein nicht minder heikles Gebiet ist der Grundsteuererlass wegen wesentlicher, nicht zu vertretender Ertragsminderung (Beispiel: Leerstand wegen strukturell bedingten Überangebots an Wohnungen, § 33 Anm. 12). durchgängig fällt eine höhere Gewichtung des Verfahrensrechts und eine stärkere Verarbeitung des Schrifttums auf. …"
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Bearbeitet von:
- Dirk Eisele , Dipl.-Finanzwirt (FH), Verw.-Dipl., Ministerialrat
Unter Mitarbeit von:
- Susanne Leissen , Dipl.-Finanzwirtin (FH), Regierungsrätin
Begründet von:
- Dr. Max Troll , Ministerialrat a.D.