Update des Kommentars aus der "gelben Reihe" mit allem was für das neue Grundsteuerrecht seit Januar '25 wichtig ist, mit ersten Erfahrungen und Praxisproblemen. Berücksichtigt wurden von den Verfassern alle Gesetzesänderungen im Grundsteuer- und Bewertungsrecht (incl. JStG 2024). Kommentiert werden zusätzlich die 2024 verabschiedeten Gesetze von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein.
Der "All-in-One"-Kommentar
Der Titel kommentiert neben dem Grundsteuergesetzes (§§ 1-38 GrStG) auch die entsprechenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes (§§ 218-266 BewG incl. Anlagen) und die neuen Landesgrundsteuergesetze. Berücksichtigt werden Bezüge zur Abgabenordnung, zum Verwaltungsverfahrensrecht der Länder und zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Ausführlich erläutert werden auch die Schnittstellen zum Kommunalrecht innerhalb der GrStG-/BewG-Erläuterungen.
Aus dem Inhalt
- Vorschriften des Grundsteuergesetzes (§§ 1-38 GrStG)
- Bewertungsgesetz (§§ 218-266 BewG) mit Anlagen
- Kommentierung der abweichenden Landesgrundsteuergesetze
- alle Gesetzesänderungen seit der Vorauflage (2022)
- Bezüge zu: Abgabenordnung, Verfahrensrecht, Kommunalrecht
- Erlasse zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab Januar 2025 (AEGrStG)
Aus dem Vorwort (Auszug)
Über die Widerstände, die den Erscheinungstermin der Neuauflage immer wieder verzögert haben schreiben die beiden Verfasser Dr. Marcel Krumm, und Dr. Petra Paeßens:
"(…) Neben Rechtsprechung und Literatur, die es zu berücksichtigen galt, hat sich der Normbestand mehrfach geändert. So ist u.a. der Bundesgesetzgeber in den drei Jahren seit der Erstauflage nicht untätig geblieben. Er hat verteilt auf mehrere Gesetze einige Änderungen vorgenommen und dies in einem Fall sogar mit einer sehr grundlegenden Akzentverschiebung (vgl. § 220 Abs. 2 BewG: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes). Vor allem aber die Landesgesetzgeber haben viele gesetzgeberische Aktivitäten entfaltet. Hamburg hat sein HmbGrStG gleich vier Mal nachgebessert, Baden-Württemberg und Niedersachsen zumindest nur einmal. Einige Bundesländer sahen kurz vor dem 1.1.2025 zudem noch erstmals Regelungsbedarf wegen der drohenden Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke (Berlin und Bremen mit Messzahldifferenzierungen sowie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt mit einer an die Kommunen adressierten Ermächtigung zur Hebesatzdifferenzierung). Zudem erblickten nach dem Erscheinen der ersten Auflage noch einige Verwaltungsvorschriften das Licht dieser Welt (AEGrStG und die Anwendungserlasse in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Hessen). Und schließlich haben beide Autoren viel rechtspraktisches Erfahrungswissen generieren können, das in die zweite Auflage eingeflossen ist."
Leserstimmen zur Vorauflage:
Univ.-Prof. Thorsten Ingo Schmidt (Potsdam) schreibt in DStR Heft 1-2/2023:
"(...) Insgesamt betrachtet handelt es sich im eine aktuelle, sachlich informative Kommentierung des neuen Grundsteuerrechts, die überzeugend die Rechtsprechung erfasst und zahlreiche weiterführende Literaturhinweise enthält. Dabei scheuen sich die Kommentatoren aber auch nicht, eigene Überzeugungen zu entwickeln, etwa zur (Nicht-)Anwendbarkeit des § 182 Abs. 2 AO auf Grundsteuerbescheide (etwa in § 12 GrStG Rn. 13)."
Prof. Dr. Michael Droege schreibt im fachbuchjournal Ausgabe 06/2022:
"(...) Besonders hervorzuheben ist die andernorts nicht immer zu findende Differenzierung in der Darstellung eines Streitstandes und einer hiervon klar abgesetzten Stellungnahme der Verfasser."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht