Der Grüneberg 2024 – mit neuem Gesellschafts- und Stiftungsrecht.
Die Reform des Gesellschaftsrechts
bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften – MoPeG –bringt die grundlegende Neugestaltung der §§ 705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt.
Wesentliche Neuregelungen betreffen:
- konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)
- Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)
- gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbR
- Möglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der Handelsgesellschaften
- Umwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz(§ 214 UmwG).
Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Reform des Stiftungsrechts
bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschlandexistierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungs-Zivilrechts. Die Eckpunkte der Reform:
- bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechtsund zentrale Neuregelung in den §§ 80–87d BGB
- eigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane
- mögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die Satzung
- Einführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)
Das neue Stiftungsrecht ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Mit dem Grüneberg auf der sicheren Seite
Das renommierte Autorenteam prüft alle praxisrelevanten Neuerungen zum BGB und arbeitet die Änderungen entsprechend ein. Aktuelle Schwerpunkte bilden vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 und die Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023.
Jährlich unentbehrlich:
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Geschrieben für
Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Wann erscheint der "Grüneberg BGB Kommentar"? |
Der Kommentar "Grüneberg, BGB" erscheint grundsätzlich jährlich:
- Die 83. Auflage 2024 erscheint im Dezember 2023
- Die 84. Auflage 2025 erscheint im Dezember 2024
- usw.
Die aktuelle 82. Auflage 2023 ist im Dezember 2022 erschienen.
Gibt es den "Grüneberg BGB Kommentar" auch online in einem Modul? |
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es den Grüneberg BGB Kommentar (ehemals Palandt) nicht online und nur in gedruckter Form. Eine Absicht des Verlages den Kommentar in beck-online aufzunehmen ist uns nicht bekannt.
Welche Alternativen gibt es zum "Grüneberg BGB Kommentar"? |
Der "Grüneberg BGB" gilt als absoluter Standard in der Rechtspraxis. Es gibt aber auch gute Gründe für eine Alternative. Renommierte Alternativen zum Grüneberg sind z.B.:
Wie kann ich beim Kommentarkauf Geld sparen? |
Als Fachbuchhandlung bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten wie Sie beim Kauf Geld sparen können:
- Beim Kauf einer aktuellen Auflage nehmen wir Ihre gebrauchte Vorauflage gerne in Zahlung. Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an.
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