Die 85. Auflage mit dem Rechtsstand 15. Oktober 2025 berücksichtigt die ab Januar nächsten Jahres geltenden neu eingefügten Vorschriften zum Stiftungsregister (§§ 82b-d, 84d, 85b, 86i und 87d BGB) sowie das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts.
Außerdem neu:
- das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
- das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Neue Gerichtsentscheidungen:
- mehrere Grundsatzurteile des BGH zur AGB-Kontrolle von Bankentgelten bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten
- neue Judikate des EuGH und des BAG zu Arbeitnehmerstatus, Arbeitszeiterfassung, Annahmeverzug, Befristung und Kündigung
- die neuesten BGH-Entscheidungen zur Vertretung des Nacherben auf Grundlage einer transmortalen Vollmacht und zur Anwendbarkeit des § 2270 BGB auf Verfügungen in einem Erbvertrag
Aus dem Vorwort (Auszug)
In dem sehr detaillierten Vorwort schreiben die Verfasser zu den Änderungen gegenüber der Vorauflage u.a.:
"(…) So fügt das bereits im Jahr 2021 verkündete Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zum 1.1.2026 weitere Vorschriften zum Stiftungsregister in das BGB ein. Das Familienrecht hat durch das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.6.2024 und das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vom 7.4.2025 zahlreiche Änderungen erfahren. Schließlich ist auch das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn eingearbeitet worden. Daneben waren zahlreiche wichtige Entscheidungen des BVerfG, BGH, BAG, BSG und EuGH einzuarbeiten. All dies hat, neben der Überarbeitung und Straffung verschiedener Erläuterungen, auch in der Neuauflage zu zahlreichen Änderungen, Ergänzungen und Neubearbeitungen in der Kommentierung geführt. Die wichtigsten sind in der folgenden Darstellung der Einzelbereiche erwähnt."
Leserstimmen zu Vorauflagen:
Antonia Plettenberg (Syndikus-RAin)schreibt in Sozialrecht aktuell Ausgabe 2/2025 (84. Aufl.)
"In Anbetracht der Bedeutungsschwere dieses Kommentars von einem 'Standardwerk' zu sprechen, mutet wie eine Untertreibung an. Und so muss zur Praxisrelevanz auch nichts mehr geschrieben werden. Interessant ist jedoch, welche gesetzlichen Neuerungen diese 84. Auflage enthält. Als da wären, die Änderungen im namensrecht durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, die Absenkung von Schriftformerfordernissen im BGB zur Förderung digitalen Wandels (4. BürokratieentlastungsG), die Änderungen im AGB-recht bei Verträgen zwischen Unternehmen im Finanzmarktbereich (ZukunftsfinanzierungsG, neuer § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB) und die Änderungen in BGB und WEG zum 17. Oktober 2024 durch das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen."
Dr. Martin Menne, Richter am Kammergericht (Berlin) schreibt in: RpflStud. 4/2023 (82. Aufl.)
"(...) Unter dem Strich: Im Ergebnis - die jeweils neueste Auflage des "Grüneberg" ist immer die beste Auflage und bleibt es, bis sie zum Jahresende durch eine neue, nachfolgende und noch bessere Auflage abgelöst wird. Nach wie vor: Der Band ist ein hervorragender Spiegel der Fortentwicklung des deutschen Zivilrechts und für jede Juristin, jeden Juristen der Maßstab, an dem man sich bei allen in der Praxis auftretenden Rechtsfragen gerne orientiert."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
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Seit der 84. Auflage gibt es eine ergänzende Onlinefunktion namens
"FRAG DEN GRÜNEBERG". Diese besteht aus einer Volltextsuche und einer KI-basierten Chatfunktion und ist in Verbindung mit dem gedruckten Werk als Bundle erhältlich. Eine ausschließliche Onlineversion des Grüneberg wird es hingegen nicht geben.
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| Wann kommt der neue Grüneberg? |
Der Kommentar "Grüneberg, BGB" erscheint grundsätzlich jährlich:
- Die aktuelle 84. Auflage 2025 ist am 4. Dezember 2024 erscheinen.
- Die 85. Auflage 2026 erscheint im Dezember 2025
- Die 86. Auflage 2027 erscheint im Dezember 2026
- usw.
| Welche Alternativen gibt es zum "Grüneberg BGB Kommentar"? |
Der "Grüneberg BGB" gilt als absoluter Standard in der Rechtspraxis. Es gibt aber auch gute Gründe für eine Alternative. Renommierte Alternativen zum Grüneberg sind z.B.:
| Wie kann ich beim Kommentarkauf Geld sparen? |
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Aktualisiert: 10. Februar 2025