Die 10. Auflage berücksichtigt das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit der Anpassung des § 48 FGO an die durch das MoPeG eingetretenen Rechtsänderungen. Außerdem ist das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in der aktuellen Auflage berücksichtigt worden. Rechtsstand der 10. Auflage ist Juni 2025.
Dieses Standardwerk zur Finanzgerichtsordnung (FGO) erläutert die Materie praxisnah und verständlich in nur einem Band. Zusätzlich werden die einschlägigen Vorschriften aus ZPO, GVG, GKG, AO und weiteren Nebengesetzen berücksichtigt.
Kommentar mit "klarer Kante"
Der Verfasser des Kommentars beziehen auch zu strittigen Fragen eine klare Position und erläutern mit kritischem Blick die Vielzahl der neuen Entscheidungen sowie das entsprechende Schrifttum. Die hohe Qualität des Werks wird die die namhaften Autorinnen und Autoren garantiert.
Kompetentes Autorenteam
Dr. Ulrich Herbert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht
Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London), Richter am BFH
Dr. Eckart Ratschow, Richter am BFH
Prof. Dr. Thomas Stapperfend, Präsident des Finanzgerichts
Michaela Teller, Richterin an BFH
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den geplanten Änderungen des Revisionsrechts schreiben die Verfasser in ihrem Vorwort:
"(…) Eine 'Wissenschaft für sich' ist das Revisionsrecht. Im Mittelpunkt steht die mitunter mühsame Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage, denn nur Rechtsfragen sind revisibel. Die Neuauflage widmet sich diesem Thema mit einer Neukommentierung des § 118 FGO, der Vorschrift, in der das Spannungsverhältnis zwischen Tat- und Rechtsfrage im Kern geregelt ist. Während es sich dabei eher um Altbekanntes handelt, rumort es schon wieder an anderer Stelle. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unternimmt derzeit einen Vorstoß mit dem Ziel, das Revisionszulassungsrecht der FGO zu öffnen. Dort ist man der Ansicht, die Fallzahlen beim BFH seien mittlerweile viel zu gering. Es bestehe die akute Gefahr, dass der BFH seiner Aufgabe der Rechtsvereinheitlichung und Rechtsfortbildung in der Breite nicht mehr gerecht werden könne. Dem soll durch die Einführung eines weiteren Revisionszulassungsgrunds und möglicherweise der Streichung des Darlegungserfordernisses in § 116 III 3 FGO begegnet werden (vgl. Daniels DStR 2025, 1121). Das BMJV hat sich der Sache angenommen und hört derzeit unter anderem den BFH dazu an. Diese Planungen sind aber noch so wenig greifbar, dass sich der Verlag und die Autoren dazu entschieden haben, die Neuauflage nun trotzdem herauszubringen. Gegebenenfalls muss dann eine weitere Neuauflage in kürzerer Zeit nachfolgen."
Leserstimmen zu Vorauflagen
Dieter Steinhauff, Richter am BFH a.D. (München) schreibt in der DStR 28/2019 (9. Aufl.)
"(...) Ebenso gilt das Fazit zur 8. Auflage uneingeschränkt fort, dass auch diese 9. Auflage unvermindert wegen ihrer absoluten Aktualität und Verständlichkeit und der durchweg inhaltlich an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Erläuterungen ein zuverlässiger Wegweiser durch den Finanzprozess und das Rechtsmittelverfahren, nicht zuletzt aufgrund auch der hervorgehobenen Neukommentierungen, darstellt. Motto: 'Wer den Gräber nutzt, ist für den Steuer-prozess bestens gewappnet'."
RA/Stb. Dr. Bernd Sangmeister, LL.M. (München) schreibt in der NVwZ Ausg. 6/2016 (8. Aufl.)
"(...) Mit der nun vorliegenden 8. Auflage des „Gräber" ist dessen Kommentierung endgültig in die Hände der nächsten Autorengeneration übergegangen. Sie verfolgt mit der lang erwarteten Neuauflage nicht nur das Ziel, das Werk zu aktualisieren, sondern auch zumindest teilweise zu überarbeiten und zu „entrümpeln". Der Erfolg dieses Vorhabens zeigt sich."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht