6. Auflage mit den neuen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht und dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, das auch noch weitere Vorschriften ändert. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist März 2025.
Mit DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Im Anhang der aktuellen Auflage werden auch praxisrelevante technischer Regeln abgedruckt u.a. DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", die DIN 45691"Geräuschkontingentierung" und die VDI-Richtlinie 3894 „Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen". Dabei geht es um Schweine, Rinder Geflügel und Pferde bzw. deren "Emissionen". Ergänzend findet sich noch die VDI-Richtlinie 3894 "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methoden zur Abstandsbestimmung - Geruch!
Kommentar für den "ersten Zugiff"
Der auf verwaltungsrechtliche und planerische Bedürfnisse ausgerichtete Kommentar erläutert die Baunutzungsverordnung (BauNVO) komprimiert und trotzdem gut verständlich. Damit ist er der perfekte Kommentar für einen "ersten Zugriff". Komplettiert wird die aktuelle Auflage durch Verweise auf zurückliegende Auflagen, die für ältere Verfahren noch relevant sein könnten.
Aus dem Vorwort (Auszug)
In ihrem Vorwort schreiben die Verfasser zu befristeten Sonderregelungen:
"(…) Die Baunutzungsverordnung wurde allerdings auch in der 20. Legislatur-periode – wie schon mehrfach seit 2015 – durch Änderungen in den Schlussvorschriften des Baugesetzbuchs modifiziert, insbesondere durch befristete Sonderregelungen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (§ 246 Abs. 10-12 BauGB). Die Geltungsdauer dieser Vorschriften wurde zunächst bis Ende 2024 und sodann bis zum 31.12.2027 verlängert. Nicht mehr anwendbar ist dagegen § 246b BauGB, der erleichterte Voraussetzungen für die Zulassung von Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID 19-Pandemie vorsah; er bietet jedoch weiterhin die Rechtsgrundlage für Genehmigungsverfahren, die vor Ablauf der gesetzlichen Frist durchgeführt wurden."
Leserstimmen zu Vorauflagen
Volkmar Nies, Ltd. Lw.Dir. (Bonn) schreibt in AUR Ausgabe 5/2022 (5. A.)
"(...) Insgesamt kann die Beiziehung der Kommentierung nur allen ans Herz gelegt werden, die nach einer verlässlichen Auslegung bisheriger und durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffener neuer Regelungen suchen."
RA Prof. Dr. Alexander Schink (Bonn)schreibt in der UPR Heft 9/2022 ( 5. A.)
"(...) Die Erläuterungen sind durchgängig knapp, präzise und praxisgerecht. Der Kommentar stellt ein aktuelles und zuverlässiges Hilfsmittel zur Lösung der vielfältigen Rechtsprobleme dar, die bei der Anwendung der BauNVO in der Praxis auftreten und kann uneingeschränkt zur Nutzung empfohlen werden."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Begründet von:
- Helmut König
- Prof. Dr. Thomas Roeser
- Dr. Jürgen Stock
Fortgeführt von:
- Helmut Petz , Landrat des Landkreises Freising, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.
Aktuell bearbeitet von:
- Prof. Dr. Thomas Roeser , Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) a. D.
- Dr. Jürgen Stock , Ministerialrat a.D. im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung — BauNVO)
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Anhang
- DIN 18005: Schallschutz im Städtebau
- DIN 45691: Geräuschkontingentierung
- VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen — Haltungsverfahren und Emissionen — Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde
- VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen — Methode zur Abstandsbestimmung — Geruch