1. Aktiengesetz
Erstes Buch Aktiengesellschaft
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft
- Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Vierter Teil Verfassung der Aktiengesellschaft
- Fünfter Teil Rechnungslegung. Gewinnverwendung
- Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Siebenter Teil Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien
Drittes Buch Verbundene Unternehmen
- Erster Teil Unternehmensverträge
- Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von
- Unternehmen
- Dritter Teil Eingegliederte Gesellschaften
- Vierter Teil Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Fünfter Teil Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern
Viertes Buch Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Erster Teil Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
- Zweiter Teil Gerichtliche Auflösung
- Dritter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlußvorschriften
2. Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
3. Börsengesetz
4. Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
5. Deutscher Corporate Governance Kodex
6. Europäisches Gesellschaftsrecht
7. Die Europäische Aktiengesellschaft — Societas Europaea
8. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Erster Teil Geltungsbereich
- Zweiter Teil Aufsichtsrat
- Dritter Teil Gesetzliches Vertretungsorgan (§§ 30-33)
- Vierter Teil Seeschiffahrt
- Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
9. Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren
10. Gesetz über den Wertpapierhandel
11. Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
12. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
13. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen