8. Auflage mit geänderter Kfz-Haftpflichtversicherung, PKV-Beitragsanpassung, dem neuen § 210a VVG, Rechtsprechung zu § 5a VVG a.F. u. zur Berufsversicherung. Außerdem nehmen die Anforderungen der Datenschutzregulierung in der aktuellen Auflage einen breiteren Raum ein. Der auch für juristische Laien verständlich geschriebene Kommentar orientiert sich vorwiegend an der obergerichtlichen Rechtsprechung. Alle einschlägigen Entscheidungen des BGH wurden bei der aktuellen Auflage berücksichtigt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist März 2025.
Neu in der 8. Auflage
- Erläuterungen zu den neuen § 7 a (Gruppenversicherung für Restschuldversicherungen)
- Kommentierung des § 210a (Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts)
- Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung (§§ 78, 115, 210 VVG)
- die aktuelle Rechtsprechung, u.a. zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
Aus dem Vorwort der Verfasser (Auszug)
"(…) Erneut waren vielfache Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beantworten (u.a die Frage der Wirksamkeit von pauschalen Leistungsausschlüssen angesichts des Erfordernisses einer ordnungsgemäßen Antragsprüfung). Inder Haftpflichtversicherung wurde § 115 VVG zum 1.1.2025 modifiziert, wenn auch nur geringfügig. Ferner ging es um die Frage, ob der Versicherer dem Haftpflichtprozess auch auf der Seite des Anspruchstellers beitreten kann und in der D&O-Versicherung um die Beweislasten nach Abtretung des Deckungsanspruchs.
(…) Die etwas versteckt platzierte Neuregelung in § 210a VVG öffnet das Tor für die Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts, wenn auch zunächst nur für die Transportversicherung.
Ähnlich vielfältig geht es in der Personenversicherung zu: In der Lebensversicherung hat sich der BGH mit dem Verhältnis von Überschussbeteiligung, Stornoabzug, Rückkaufswert und Abschlusskostenverteilung befasst und mit der aktuellen Problematik, ob und wie sich gesundheitsbewusstes Verhalten auf die Überschussverteilung auswirken kann. Zudem hat er die Streitfrage entschieden, wie der Rückkaufswert nach § 152 Abs. 2 iVm § 169 VVG zu berechnen ist."
Hintergrund zum Werk:
Der Kommentar (Vorauflage: Römer/Langheid) aus der Reihe "Gelbe Erläuterungsbücher" zeichnet sich durch seine Benutzerfreundlichkeit aus. Gut verständlich erläutert der Titel das VVG Versicherungsvertragsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) und die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV). Der Kommentar will hohen wissenschaftlichen Anspruch mit guter Verständlichkeit und Praxisnähe vereinen.
Verfasser der 8. Auflage: RA Prof. Dr. Theo Langheid, Prof. Dr. Roland Rixecker (Präsident des Saarländischen OLG a.D), Dr. Jens Gal (Richter am Landgericht und Privatdozent), Rechtsanwalt Dr. Joachim Grote und Rechtsanwalt Dr. Jens Muschner.
Stimmen zu Vorauflagen
Sascha Piontek, Richter am OLG Hamm schreibt in der NJW 15/2019 (6. A.)
"(...) Seit Jahrzehnten ist der in der 'Gelben Reihe' des Beck-Verlags erscheinende 'Langheid/Rixecker' - vormals 'Römer/Langheid' - aus dem Handapparat des Praktikers, der sich mit Fragen des Versicherungsvertragsrechts zu befassen hat, nicht wegzudenken. Er vermittelt kompakt, verständlich und aktuell die wesentlichen Informationen zu VVG, EGWG und VVG-InfoV und verschafft dem Nutzer damit einen profunden ersten Überblick über die zahlreichen praxisrelevanten Streifragen des Versicherungsvertragsrechts, ohne sich in Details zu verlieren. (...) Auch der neue 'Langheid/Rixecker' gehört weiterhin zum unverzichtbaren Handwerkszeug des im Versicherungsrecht tätigen Juristen, gleich ob Einsteiger oder Experte."
RA André Naumann (Bornheim) schreibt in der ZAP Nr. 21 (9.11.22) zur 7. Auflage
"(...) Der Langheid/Rixecker bleibt der aktuelle Kurzkommentar zum VVG, der Rechtsprechung und Probleme kurz und praxisgerecht darstellt und in der jeweils neuesten Auflage in jede versicherungsrechtliche Handbibliothek gehört."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht