44. Auflage mit über 3.000 wichtigen Entscheidungen zum Schmerzensgeld auf 900 Seiten. Die im Kaufpreis enthaltene Online-Version enthält sogar 6000 Urteile! Die Einleitung des Werks erläutert neben aktuellen Streitfragen (z. B. Berücksichtigung wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers) auch die Grundlagen der Schmerzensgeldbemessung. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist August 2025. Der Zugang zur Web-Lösung ist ab Erstanmeldung/Freischaltung für 1 Jahr gültig.
Was ist angemessen?
Der Anwalt muß bei dieser Frage das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds am Ende im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten für den Mandanten umso höher, wenn die Forderung seines Rechtsvertreters im Rahmen des Machbaren liegt. Was machbar ist sagt ihm die aktuelle Auflage der "SchmerzensgeldBeträge".
Aktualität durch jährliches Update
Allein in der Printversion der 44. Auflage 2026 werden über 3.000 relevante Urteile aufgeführt! Für die nötige Aktualität der Daten sorgt die jährliche Aktualisierung der Schmerzensgeld-Tabelle und dank der alphabetischen Sortierung nach Verletzungsarten findet der Nutzer rasch die gesuchte Entscheidung, die zum aktuellen Fall passt. Ergänzend erklärt ein „Unfallmedizinisches Wörterbuch" wichtige medizinischer Begriffe im Zusammenhang mit Unfallverletzungen und Folgeerkrankungen.
Ortsunabhängige Web-Nutzung
Die Cloudlösung bietet über 6.000 Urteilsfundstellen zum Thema Schmerzensgeld! Die Suchfunktion und die intuitive Nutzung der Datenbank wurden bei der 44. Auflage optimiert. So haben Nutzer beispielsweise jetzt eine direkte Verlinkung zu den Urteils-Volltexten bei juris. Außerdem kann nun auch nach laufenden Nummern der Vorauflagen gesucht werden. Die in der Printversion übliche tabellarische Falldarstellung findet sich auch in der digitalen Ausgabe wieder.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Von:
- Susanne Hacks (†), Volljuristin, ist Urheberin der „SchmerzensgeldBeträge". Sie war von 1958 bis 1974 in der Juristischen Zentrale des ADAC tätig und setzte sich engagiert für eine höhere Bemessung der Schmerzensgelder, insbesondere für schwere Verletzungen, durch deutsche Gerichte ein.
- Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH a.D., war von Dezember 1999 bis März 2019 Richter am BGH und dort Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist u.a. Referent zahlreicher Veranstaltungen im Bereich des Schadensrechts, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
- Dr. Oliver Klein ist seit Juli 2016 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist dort Mitglied des für das Schadensersatzrecht (insb. betreffend Verkehrsunfälle, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) zuständigen VI. Zivilsenats, zudem des Notarsenats. Dem Verkehrsrecht ist Dr. Klein auch als Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) und über Fachvorträge verbunden; beim Deutschen Verkehrsgerichtstag hat er einen Arbeitskreis geleitet. Dr. Klein stammt aus der baden-württembergischen Justiz und war dort vor seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof als Staatsanwalt und als Richter am Amts-, Land- und Oberlandesgericht tätig.
- Allgemeiner Teil
- Schmerzensgeldanspruch
- Entschädigung für immaterielle Schäden außerhalb des Schmerzensgeldes
- Entscheidungen deutscher Gerichte
- Unfallmedizinisches Wörterbuch