48. Auflage mit grundlegenden Rechtsänderungen! In letzter Minute wurde das 6. Gesetz zur Änderung des StVG v. 16.8.24 mit dem „Cannabisgrenzwert“ (§ 24a StVG) eingearbeitet und die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend angepaßt.
Die aktuelle Auflage hat den Rechtsstand vom November 2024. Die Rechtsprechung wurde bis August 2024 berücksichtigt, teilweise aber auch darüber hinaus. Der Standardkommentar enthält dabei alle wesentlichen Gesetze, Verordnungen und Materialien, die der Praktiker bei seiner täglichen Arbeit benötigt, u.a. StVG mit EmoG, StVO, StVZO, FeV, FZV, EG-FGV, und eKFV. Nützlich sind auch die
Bußgeld-Verordnung und die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung.
Paradigmenwechsel: Gesetzgeber betritt Neuland
Ein besonderer Stellenwert kommt dem 10. Änderungsgesetz zum StVG vom 12.7.2024 und der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu. Dazu schreiben die Autoren im Vorwort:
"Kurz vor Redaktionsschluss ist, teils bezeichnet als „Paradigmenwandel“, mit dem 10. Gesetz zur Änderung des StVG vom 12.7.2024 ein Regelungswerk in Kraft getreten, mit dem der Gesetzgeber Neuland betreten hat. Der Schutz der Umwelt-, darunter des Klimaschutzes, der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung wurden als eigenständige Regelungszwecke neben der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ausgestaltet (§ 6 Abs. 4a StVG). Die 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der erstmals (in § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und Abs. 1b Satz 2 StVO) von der neuen Ermächtigungsnorm Gebrauch gemacht wurde, datiert vom 1.10.2024 und trat am 11.10.2024 in Kraft."
Weitere Änderungen seit der Vorauflage (Januar 2023):
>> OZG-Änderungsgesetz v. 19.7.2024 >>
>> Postrechtsmodernisierungsgesetz v. 15.7.2024
>> Sechstes Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 16.8.2024 ( Cannabisgrenzwert)
>> Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften v. 21.11.2023
>> VO zum Erlass einer Straßenverkehr-TransportbegleitungsVO v. 28.8.2023
>> VO zum Neuerlass der Fahrzeug-ZulassungsVO v. 20.7.2023
>> 15. VO zur Änderung der Fahrerlaubnis-VO v. 18.3.2023
>> Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens v. 20.12.2022
Rechtsprechung: BGH ändert Spruchpraxis
Bei der neu eingearbeiteten Rechtsprechung verweisen die Verfasser im Vorwort auf die wichtigen Grundsatzentscheidungen des BGH beim Kfz-Sachschadenrecht. Hier hat der Bundesgerichtshof seine Spruchpraxis beim Werkstatt- und Sachverständigenrisiko verändert. Abschließende kritisieren sie die " unbefriedigende Rechtszersplitterung betreffend das Einsichtsrecht in Unterlagen von Geschwindigkeits- und Rotlichtmessverfahren" im Bußgeldverfahren.
So beurteilen Experten den Kommentar
In Heft 17/2021 schreibt der ehemalige Vizepräsident des VG Köln über die 46. Auflage:
"Auch in Zeiten, in denen Online-Kommentare zunehmend an Bedeutung gewinnen und in denen bei den Etats für Buchanschaffungen in Anwaltspraxen, Gerichtsbibliotheken oder der Verwaltung zudem allgemein gespart wird oder werden muss, wäre ein Verzicht auf die Anschaffung der Neuauflage des besprochenen Erläuterungswerks angesichts der großen praktischen Bedeutung des Straßenverkehrsrechts eine klare Fehlentscheidung. Sie ließe wie auf der Straße die Vorsicht außer Acht, die § 1 Abs. 1 StVO von jedem Verkehrsteilnehmer einfordert."
In DAR Heft 5/2023 schreibt Dr. Alessandro Bellardita, hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und Richter am Amtsgericht über die 47. Auflage:
"Mein persönliches Fazit daher: der Hentschel/König/Dauer informiert in kompakter und kompetenter Weise all diejenigen, die mit dieser komplexen Rechtsmaterie täglich arbeiten müssen, insbesondere RechtsanwältInnen und RichterInnen. Das vorliegende Werk ist aber darüber hinaus auch ein nützlicher Begleiter für StaatsanwältInnen wie auch für Polizeibehörden und JustiziarInnen bzw. SyndikusanwältInnen in Transport- und Logistikunternehmen."
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht