Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
- die NetzDG-Novelle
- das Gesetz gegen Hass und Hetze
- den geänderten Schriftenbegriff
- die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG
- das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
- Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
- Compliance im Medienunternehmen
- Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc
- E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG
- Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe
- Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität
Zielgruppen
Der Großkommentar richtet sich an:
Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.