Die europäische KI-Verordnung stellt den weltweit ersten Versuch dar, den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend zu regulieren. Der Begriff der künstlichen Intelligenz wird für eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen zur automatisierten Datenverarbeitung und -umwandlung, Entscheidungsfindung und Machine Learning verwendet. Ein Kernelement der KI-Verordnung ist die einheitliche Definition des Begriffs für die europäische Regulierung, die im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert wird und deren Auslegung den Anwender vor komplexe juristische Herausforderungen stellt.
Die KI-Verordnung soll darüber hinaus der Balance zwischen Nutzen und Risiken von KI-Technologien dienen. Sie folgt dabei einem risikobasierten Ansatz, der den Einsatz von KI-Systemen in bestimmten Anwendungsszenarien verbietet oder von technisch-organisatorischen sowie regulatorischen Voraussetzungen abhängig macht. Zugleich kommt der KI-VO im gesamten Bereich der KI-Regulierung zentrale Bedeutung zu, da – schon jetzt absehbar – diverse weitere Vorschriften auf sie Bezug nehmen, beispielsweise der Entwurf der Richtlinie über KI-Haftung.
Die Autor*innen kommentieren praxisorientiert die gesetzlichen Vorgaben dieses komplexen Systems für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen in der Union.
Von:
- Dr. David Bomhard, Physiker und Rechtsanwalt bei Aitava in München.
- Fritz-Ulli Pieper, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Salary Partner bei Taylor Wessing PartGmbB, Düsseldorf
- Prof. Dr. Susanne Wende, LL.M. (Dublin), Professorin für Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht, HM Business School, Hochschule München