Better safe than sorry.
Vorteile auf einen Blick
- Hinweise auf Stolperfallen rund um den »Gerichtsstand UK«
- Unterschiede deutsches und englisches Prozessrecht
- Praxistipps für deutsche Anwältinnen und Anwälte, die im UK für ihre deutschen Mandanten Prozesse führen
Gerichtsstand London: Think carefully!
Wer in England einen erfolgreichen Zivilprozess führen will, braucht gute Nerven und ein großes Budget. Die
prozessualen Spielregeln unterscheiden sich von der deutschen ZPO erheblich mehr, als hiesige Unternehmen, deren Management oder Juristinnen und Juristen denken. Unbedacht werden in Verträgen mit UK-Geschäftspartnern oft Klauseln mit Gerichtsstand London und der Anwendbarkeit englischen Rechts unterschrieben. Im Ernstfall müssen sich die deutschen Prozessparteien dann auf eine
juristische Materialschlacht ungewohnten Ausmaßes einstellen, auf wochenlange mündliche Verhandlungen sowie Anwaltsrechnungen, die man besser nur unter ärztlicher Aufsicht öffnet.
Der neue Praxisleitfaden
zeigt deutschen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, ihren Inhouse-Juristinnen und -Juristen und der Wirtschaftsanwaltschaft, worauf sie sich einlassen, wenn sie in Vertragsbeziehungen
englisches Recht und UK-Gerichtsstand akzeptieren. Für diejenigen, die sich bereits in einem englischen Zivilprozess befinden, gibt der Leitfaden
wertvolle Tipps aus der Sicht eines deutschen Prozessanwalts.
Mit klarem
Fokus auf Praxisrelevanz beantwortet der Leitfaden Fragen wie:
- Wie bereitet man den Prozess optimal vor?
- Wann ist der beste Zeitpunkt für eine gütliche Einigung?
- Wie vermeidet man „typisch deutsche“ Fehler bei der Beweisführung?
- Wie verhindert man exorbitante Prozesskosten?