Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1.1.2023 in Kraft treten.
Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde insgesamt neu strukturiert. Es bleibt "kein Stein auf dem anderen", da sich die Paragrafenzählung fast vollständig ändert.
Aus dem Inhalt der Reform:
- Das Mündel steht mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen.
- Die verschiedenen Vormundschaftstypen wurden zu einem Gesamtsystem zusammengefasst, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind; ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen.
- Im Ergebnis sollen die Änderungen im Betreuungsrecht zu mehr Selbstbestimmung und Autonomie iSv Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention führen.
- Es wird klarer geregelt, dass der Betreute bei eigenem selbstbestimmtem Handeln lediglich unterstützt werden soll, seine Wünsche haben Vorrang.
- Der Betreute soll in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere bei Betreuerbestellung und -auswahl, aber auch bei der gerichtlichen Kontrolle.
- Die Verwaltung des Vermögens durch Betreuer und Vormünder wurde modernisiert und erfolgt grundsätzlich bargeldlos.
Vorteile auf einen Blick
- in sich geschlossene Darstellung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts nach der Reform
- fachlich kompetenter Autor
- praxisnah
Zielgruppe
Für Betreuer und Betreuerinnen, berufliche und ehrenamtliche Vormünder, Jugendämter, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Studierende.