Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde der lange umstrittene Konsum der Pflanze teilweise entkriminalisiert und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) reglementiert. Parallel wurden die Vorschriften für Medizinalcannabis in ein eigenes Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken ausgelagert und aktualisiert (MedCanG -- Medizinal-Cannabisgesetz).
Rechtsstand der Neuerscheinung ist Anfang 2026.
Inhalt:
- Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
- Privater Eigenanbau durch Erwachsene
- Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe
- Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- Erlaubnisverfahren und laufende Überwachung
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zur Ausrichtung des neuen Kommentars schreiben die Herausgebenden in ihrem Vorwort u.a.:
"(…) Wissenschaft, Rechtsberatung u. Gerichte sind schließlich gefordert, zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zu präzisieren und offene Auslegungsfragen zu klären.
Unser Kommentar soll hierzu einen praxisnahen und zugleich wissenschaftlich fundierten Beitrag leisten. Er erläutert die neuen Vorschriften des KCanG und MedCanG systematisch und beleuchtet die zahlreichen Schnittstellen zum Arzneimittel-, Betäubungsmittel- u. Verwaltungsrecht sowie zum öffentlichen und privaten Wirtschaftsrecht – stets mit dem Anspruch, das neue Rechtsgebiet dogmatisch zu durchdringen und praktische Lösungen anzubieten. Besonderes Augenmerk wird auf die (höchstrichterliche) Rechtsprechung und behördliche Praxis gelegt."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht