Das Strahlenschutzgesetz unter Kontrolle.
Der kompakte Kommentar
bietet eine umfassende Kommentierung des Strahlenschutzgesetzes, das verschiedenste Sachverhalte betrifft, u.a.
- Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse,
- die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes,
- den medizinischen und beruflichen Strahlenschutz,
- die Melde- und Informationspflichten,
- die Kommentierung der §§ 31 bis 42 StrSchV (Freigabe),
- den Notfallschutz sowie
- den Schutz vor Radon.
Zur Neuauflage
Am 1. Juli 2025 sind die Regelungen des Medizinforschungsgesetzes in Kraft getreten, die die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zur medizinischen Forschung grundlegend novelliert haben. Des Weiteren wird die 2. Auflage dafür genutzt, die gegenwärtigen strahlenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die sogenannte Kernfusion zu skizzieren, der in der Zukunft großes Potential zur Energieerzeugung zugetraut wird. Im Bereich der Früherkennung von Krankheiten (§ 84 StrlSchG) sind seit Erscheinen der 1. Auflage die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung geändert und die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung neu verabschiedet worden. Wichtig für die Weiterentwicklung des Notfallschutzrechts ist der Erlass des Allgemeinen Notfallplans der Bundesregierung, der eine Reihe der Notfallschutzbestimmungen (§§ 92 bis 117 StrlSchG) konkretisiert. Schließlich berücksichtigt die 2. Auflage Urteile zum Strahlenschutzgesetz, die seit Erscheinen der 1. Auflage ergangen sind.