Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
- Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
- Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
- Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
- Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
- Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
- Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen
Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur
„Drittberatung“ durch
Syndikusrechtsanwälte.