Das Handbuch folgt in seinem Aufbau nicht der juristischen Dogmatik, sondern der journalistischen Arbeitsweise und behandelt die vielfältigen Rechtsfragen, mit denen Journalisten und Medienjuristen, von der Berichterstattung Betroffene, ihre Anwälte und Gerichte konfrontiert werden.
Pressefreiheit und Informationsinteresse auf der einen Seite, Persönlichkeitsrechte auf der anderen: Schnell muss geklärt werden, was im Rahmen der Berichterstattung erlaubt ist oder was zu weit geht. Zuverlässige Informationen über Rechtsgrundlagen und einschlägige Rechtsprechung dienen als Richtschnur für das journalistische Handeln. In drei Teilen behandelt das Werk alle Themengebiete, die an der Schnittstelle zwischen Wort- und Bildberichterstattung und Recht relevant sind.
Für eine aktuelle Darstellung wurde die umfangreiche Rechtsprechung, auch aus dem europäischen Bereich, akribisch ausgewertet und eingearbeitet. Zu nennen sind hier etwa EGMR: Sanchez/Frankreich; EuGH: VG Bild-Kunst/SPK; BVerfG:Künast-Komplex; BGH: Influencer-Entscheidungen; Kohl-Protokolle.
Komplett aktualisiert
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Medienstaatsvertrag
- Digital Services Act
Verschiedenste Neuerungen haben sich auch aus der jüngeren Gesetzgebung ergeben; zu nennen sind hier u.a. die Konzentrationszuständigkeit der Zivilgerichte in Medienstreitigkeiten durch ein Artikelgesetz u.a. zum Aufbau der Spezialisierung bei den Gerichten vom 12.12.2019, die Fortentwicklung des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags durch den mit Wirkung vom 7.11. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag und die europarechtlich determinierten gesetzlichen Regeln im Digital Services Act (DSA) und im erst kurz vor Abschluss des Manuskripts in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).