Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen, ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Zunehmend länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Anwältinnen und Anwälte spezialisieren sich. Erbrechtler auf Erbrecht. Aber sämtliche Mandate lassen sich nicht „nur“ mit dem 5. Buch des BGB lösen. Es dürfte wohl kaum ein Mandat geben, das nicht eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten aufweist, sei es aus dem Zivil-, dem Strafrecht oder dem öffentlichen Recht. Aber sich aus jedem Gebiet mit Literatur versorgen? Abhilfe schafft erneut NK-Nachfolgerecht, in dem 36 Autorinnen und Autoren 33 andere Rechtsgebiete behandeln. Die Besonderheit: stets aus der Sicht des Erbrechtlers. Unsere Autoren/innen sind jeweils auf ihrem Rechtsgebiet spezialisiert, die das für erbrechtliche Mandate Maßgebende analysiert und ihre Ausführungen darauf ausgerichtet haben. Dabei lassen sie den Leser an ihren anwaltlichen, notariellen oder richterlichen Erfahrungen teilhaben.
NK-Nachfolgerecht ist ein Kommentar. Die einzelnen Paragrafen werden nach einem gleichen Aufbau kommentiert. Vorangestellt ist eine Einführung in das jeweilige Rechtsgebiet, die Zusammenhänge und Gesetzessystematik umfasst. Jedoch eignet sich nicht jedes Rechtsgebiet für eine Kommentierung, da sich so die Zusammenhänge nicht immer leicht erschließen. Etwa bei dem Gesellschafts- und dem Steuerrecht sowie bei Vollmachten (Gestaltung und Rechtslage nach Missbrauch) haben unsere Autoren lehrbuchartige Kapitel vorbereitet.
Wir Herausgeber aus Richterschaft, Wissenschaft und Anwaltschaft freuen uns sehr, dass unsere Buchidee so viele Kolleginnen und Kollegen überzeugt hat, dass Sie schon jetzt die 2. Auflage in den Händen halten können. Gemeinsam mit unseren engagierten Autorinnen und Autoren haben wir sämtliche Kapitel nicht nur auf den neusten Stand der Literatur gebracht und unzählige neue Entscheidungen bis kurz vor Drucklegung sorgfältig eingearbeitet, sondern verschiedene Passagen überarbeitet.
Wir wissen nicht, wem wir mehr danken sollen: unserem Lektor oder unseren Autoren/innen – oder unseren Lesern. Mit großem Engagement hat Frank Michel dieses Handbuch lektoriert und die Fäden zwischen 36 Autoren und dem Verlag gekonnt koordiniert. Unsere Autoren/ innen haben sich erneut – neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit – viel Zeit zur Aktualisierung und Überarbeitung ihrer Kapitel genommen, aber auch große Freude am Publizieren gehabt. Aber ohne interessierte Leserinnen und Leser wäre diese 2. Aufgabe nicht erschienen. Herzlichen Dank an alle!
Anregungen und Kritik nehmen wir gerne entgegen.
Traunstein, Düsseldorf und Passau im September 2018
Prof. Dr. Ludwig Kroiß Dr. Claus-Henrik Horn Prof. Dr. Dennis Solomon
Von:
- Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß
- RA Dr. Claus-Henrik Horn
- Prof. Dr. Dennis Solomon
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