Benutzungsgebühren sind für die Finanzierung kommunaler öffentlicher Einrichtungen in Deutschland von erheblicher Bedeutung. Dabei stehen die Gebührenerhebung und das Recht der doppischen Haushaltswirtschaft in vielfältigen wirtschaftlichen Spannungsbeziehungen. Die Arbeit untersucht ausgehend von diesen Berührungspunkten die Einzelheiten von Gebührenkalkulation und Gebührenerhebung.
Die Vorschriften des Abgabenrechts setzen der Kommune Grenzen für die Höhe der Gebühren, die sie für ihre Leistungen verlangen darf. Das Haushaltsrecht formt u.a. den Rahmen für eine standardisierte Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens, zu dem das Anlagevermögen gebührenfinanzierter öffentlicher Einrichtungen gehört. Daneben gestaltet das Haushaltsrecht die Erfassung zahlreicher betriebswirtschaftlich relevanter Vorgänge verbindlich aus, von denen sich ebenfalls viele im Bereich der Einrichtungsfinanzierung abspielen. Haushaltsrecht und Abgabenrecht haben wirtschaftlich und tatsächlich zahlreiche Berührungspunkte, z. B.:
- Welchen Einfluss auf das haushaltswirtschaftlich nachgewiesene Vermögen haben bestimmte gebührenrechtliche Entscheidungen?
- In welchem Umfang bringen Haushaltsrecht einerseits und Gebührenrecht andererseits Maßgaben für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Aufgabenkooperation mit sich?
- Welchen Charakter haben diese Maßstäbe – richtet sich nach ihnen die Rechtmäßigkeit oder beeinflussen sie lediglich die Zweckmäßigkeit von bestimmten wirtschaftlichen Ausgestaltungen von Aufgaben- und Vermögensübergang?
Die Arbeit klärt diese Fragen, indem sie den Beziehungen und Verbindungen zwischen Abgabenrecht, Haushaltsrecht und Kommunalrecht nachspürt. Schwerpunkt der Betrachtung sind gebührenrechtliche Probleme, die einen konkreten Bezug zur Aufgabenkooperation und ihren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder zur doppischen Haushaltswirtschaft haben. Exemplarisch nimmt die Untersuchung dabei das schleswig-holsteinische Gebührenrecht in den Blick.
Sie richtet sich sowohl an wissenschaftlich mit dem Gebührenrecht befasste Leser:innen als auch an Praktiker:innen aus Verwaltung, Justiz oder Beratung, die eine Handreichung zu Fragen bei der Umgestaltung von öffentlichen Einrichtungen suchen.