6. Auflage mit Rechtsprechung zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit (Kooperation zwischen mehreren öffentlichen Stellen), Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag sowie den Auswirkungen der eForms-VO. Damit bietet die praxisnahe Kommentierung der §§ 97 ff. GWB wieder viele Hinweise für eine optimale Vorgehensweise. Dabei helfen auch die zahlreich enthaltenen Beispiele.
Online-Aktualisierung geplant
Für das Vergaberecht stehen unruhige Zeiten bevor. In Brüssel und Berlin bahnen sich rechtliche Veränderungen beim Vergaberecht an (siehe Absatz "Aus der Gesetzes-Pipeline"). Für die Verfasser des Kommentars eine missliche Situation. Doch auf die Verabschiedung dieser Gesetzesvorhaben wollten sie nicht warten, da seit der Vorauflage im Jahr 2020 doch einige rechtliche Änderungen und eine große Menge an Rechtsprechung einzuarbeiten waren. Um auf die geplanten Veränderungen zu reagieren wollen sie eine Online-Aktualisierung vornehmen. Dazu schreiben die Herausgeber im Vorwort: " Gesetzesänderungen gegenüber dem Stand bei Drucklegung sollen aber kurzfristig in der Online-Ausgabe dieses Kommentars auf www.wolterskluwer-online.de berücksichtigt und erläutert werden."
Aus der Gesetzes-Pipeline
In Vorbereitung ist ein "Vergabetransformationspaket" des Wirtschaftsministeriums. Das Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz) soll das Vergaberecht optimieren und den damit verbundenen bürokratischen Aufwand minimieren.
Bereits im August diesen Jahres hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) im Kabinett beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf beruht auf der Vorarbeit der damaligen Ampel-Regierung. Auch aus Brüssel sind noch bindende Rechtsänderungen beim GWB zu erwarten. Nach den Planungen der EU-Kommission sollen entsprechende Richtlinienentwürfe in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres (2. HJ 2026) vorgelegt werden.
Gefestigte Rechtsprechung
Seit der Vergaberechtsreform 2016 vor fast 10 Jahren ist der Umfang des Kommentars von 1.380 Seiten (4. Auflage 2016) auf jetzt 1.590 Seiten angewachsen. Durch die Reform wurde das System der Vergabe umfassend geändert und erweitert. Das betraf insbesondere die Bereiche:
- Elektronische Angebote
- Wertung der Angebote
- Eignung
- Compliance
und die Vergabe von Konzessionen.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den erfolgten Aktualisierungen schreiben die Herausgeber in ihrem Vorwort:
"(…) Das Vergaberecht ist eine dynamische Materie, welche sich nicht nur gesetzgeberisch, sondern auch maßgeblich durch die vergaberechtliche Spruchpraxis und Beiträge im Schrifttum wie kaum ein anderes Rechtsgebiet fortlaufend weiterentwickelt. Besondere Herausforderungen ergaben sich in den vergangenen Jahren durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, welchem bereits mit kleineren gesetzgeberischen Maßnahmen wie insbesondere dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz Rechnung getragen wurde. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Anwendungsbereich der darin bislang nur für bestimmte Beschaffungen erfolgten Vereinfachungen zukünftig ausgeweitet wird."
Die Herausgeber
Dr. Hendrik Röwekamp, Fachanwalt für Vergaberecht in Düsseldorf;
Dr. Alexander Kus, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach;
Norbert Portz, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a.D.; ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Bund;
Dr. Pascal Friton, LL.M., Fachanwalt für Vergaberecht, Berlin
Das Autorenteam
Die insgesamt erfahrenen 28 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundeskartellamt und Hochschule haben den Anspruch, aktuelle Probleme des Vergaberecht sowohl wissenschaftlich fundiert, als auch praxisgerecht zu kommentieren. Bei ihrer Stellungnahme zur aktuellen Rechtsprechung werden abweichende Meinungen deshalb erkennbar abgegrenzt.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht