Taggenaue Schmerzensgeldbemessung - Schmerzensgeldtabelle - Arbeitshilfen - Musterfälle
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat als erstes deutsches Gericht Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode berechnet und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn berechnet. Dem haben inzwischen mehrere (Ober-) Gerichte zugestimmt. Ähnliche Berechnungsweisen sind in anderen europäischen Ländern zur Vereinheitlichung von Schmerzensgeldberechnungen seit langem anerkannt.
Das „Handbuch Schmerzensgeld“ richtet sich an Praktiker, die sich mit der Durchsetzung und Abwicklung von Personenschäden beschäftigen.
Der besondere Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Entwicklung des völlig neuen Systems der „taggenauen Berechnung von Schmerzensgeld“, dessen Grundlagen schon in der wegweisenden Entscheidung des Großen Zivilsenats vom 6.7.1955 angelegt sind.
Neben den theoretischen Grundlagen der Schmerzensgeldbemessung enthält das Werk eine Schmerzensgeldtabelle, in der zahlreiche Schmerzensgeldentscheidungen parallel zur bisherigen Rechtsprechung auch nach dem neuen Schmerzensgeldkonzept ausgewertet sind. Die taggenaue Berechnung belegt, dass die derzeit üblichen Schmerzensgelder zwischen 0,20 Euro und max. 20,00 Euro/Tag schwanken. Damit liegen die Schmerzensgelder weit unterhalb des menschenwürdigen Niveaus. Der Inhalt wird abgerundet durch zahlreiche Musterfälle und Arbeitshilfen, die den praktischen Umgang mit dem neuen System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes erleichtern.