Der Tenor ist die Essenz des Urteils. Allen Zivilgerichtsurteilen ist die Urteilsformel, die Tenorierung, vorangestellt, die kurz den zusammengefassten Entscheidungsinhalt vollständig umschreibt. Dieser Tenor ist die "Visitenkarte" des Urteils und der Examensklausur. Er besteht aus den drei Entscheidungen: zur Hauptsache, zu den Kosten und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Auch im Rahmen der juristischen Ausbildung hat die Tenorierung einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Klausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen und ihrer vorbereitenden Leistungsnachweise.
Vorteile auf einen Blick
- verständlich erläuterte Anwendungsfälle
- Untergliederung in Themenschwerpunkte erleichtert das schnelle Auffinden des gesuchten Tenors
- "Trainer" für die Assessorausbildung und für junge Richter