Das Bundesstatistikgesetz bestimmt unter Beachtung der im sog. Volkszählungsurteil des BVerfG vorgegebenen Grundsätze den Rahmen, an dem sich Gesetze und andere Rechtsvorschriften bei der Regelung von einzelnen statistischen Erhebungen orientieren müssen.
Dazu beschreibt das Gesetz allgemein die Aufgaben und Zwecke der Bundesstatistik, die in der laufenden Erhebung, Sammlung, Aufbereitung und Darstellung von Daten über Massenphänomene bestehen.
Wesentliche Regelungsgegenstände des Gesetzes sind:
- Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
- Zusammenarbeit der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Anordnungen von Bundesstatistiken einschließlich der Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung
- Nutzung von Verwaltungsdaten
- Erhebungen für besondere Zwecke
- Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug
- elektronische Datenübermittlung
- Zusammenführung von Daten
- Erhebungs- und Hilfsmerkmale
- Auskunftspflichten
- Geheimhaltung
- Statistische Erhebungen der Europäischen Union
Vorteile auf einen Blick
- einzige aktuelle Kommentierung zum Gesetz
- gibt konkrete Antworten auf Fragen der Praxis
- wertet die maßgebliche Rechtsprechung und die Praxis des Statistischen Bundesamtes und der Statistikämter der Länder aus
Zielgruppe
Für Statische Ämter des Bundes und der Länder, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, zu deren Aufgaben statistische Aufgaben zählen, sowie mit dem Statistikrecht befasste Gerichte und Vertreter aus der Rechtsanwaltschaft.