Der »Altvater« zum neuen BPersVG
Vorteile auf einen Blick:
- Der große Standardkommentar zum novellierten BPersVG
- Ausführlichere Anmerkungen mit tabellarischen Übersichten zu den vergleichbaren Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze
- Neue Rechtsprechung umfassend ausgewertet
Die Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist die erste wesentliche Anpassung des Gesetzes seit 1974. Sie soll den Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes legen, die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen verbessern und die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen stärken.
Schwerpunkte der Novelle:
Überarbeitung von Wahlrechtsvorschriften, u.a. Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre
Schaffung von Übergangsmandaten zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten
Digitalisierung der Personalratsarbeit, z.B. Telefon- und Videokonferenzen für Personalratssitzungen als ergänzende Alternative zu Präsenzsitzungen
Mitspracherechte bei flexiblen Arbeitszeiten und Mobilarbeit
Der seit Langem bewährte Kommentar erläutert fundiert alle Details der BPersVG-Novelle und leistet die dringend benötigte Hilfe für die Umsetzung in der Praxis. Rechtsprechung und Literatur sind bis Mai 2021 berücksichtigt.
Die praxisbezogenen Erläuterungen der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes werden durch detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen ergänzt. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind hervorgehoben. Tabellarische Übersichten mit ergänzenden Anmerkungen informieren umfassend und detailgenau über die landesgesetzlichen Tatbestände und Formen der Beteiligung.