Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht mit der aktualisierten Neuauflage
Als Arbeitgeber:in müssen Sie Ihre Mitarbeiter:innen über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten der Arbeitnehmer:innen gewesen ist.
TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage Aushangpflichtige Gesetze.
Der Aushang der aktuellen Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.
Einfacher und bequemer geht es nicht!
Ihre Vorteile
- Gesetzliche Aushangpflicht kinderleicht erfüllt
- Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhindern
- Immer auf dem aktuellen Rechtsstand
- Fertig gelochte Ausgabe
Das sollten Sie beachten:
- Alle Mitarbeiter:innen müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!