Das Arzneimittelrecht mit Zusatznutzen!
Der neue Kommentar zum Arzneimittelrecht will nicht nur eine weitere Kommentierung zum AMG sein, sondern vor allem eine andere mit Zusatznutzen gegenüber den bisherigen Kommentaren. Im Arzneimittelrecht kreuzen sich die Wege der Medizin und Pharmazie, der Wissenschaftstheorie und Statistik, der Ökonomie, der Politik und natürlich der Ethik und des Rechts. Der Kommentar legt daher Wert auf die Verknüpfung rechtlicher Bestimmungen, fachlicher Leitlinien und wissenschaftlicher Grundlagen. Er gewinnt damit zugleich die für einen Ratgeber notwendige Tiefe.
Die Herausgeber und Autoren, allesamt erfahrene Praktiker im Medizin- und Arzneimittelrecht aus Verbänden, Industrie und Anwaltschaft, möchten sicherstellen, dass der Kommentar sich als taugliches Hilfsmittel für die Alltagspraxis erweist. Zur Praxis gehören aber auch die dogmatischen und ethischen Grundlagen. Die Autoren haben sich stets davon leiten lassen, den ethischen Kern des Arzneimittelrechts, den Schutz von Leben und Gesundheit als verfassungsrechtlichen Höchstwerten in den Mittelpunkt zu stellen. Unter diesem Blickwinkel werden die klassischen Zielkonflikte des Arzneimittelrechts behandelt, das einen Bestandteil nicht nur des Gesundheitsrechts, sondern auch des Wirtschaftsrechts bildet.
Der Kommentar konzentriert sich im Hinblick auf die Neuordnung des Tierarzneimittelrechts ab dem 28.01.2022 durch die Verordnung (EU) 2019/6 auf das Humanarzneimittelrecht. Die Neuerscheinung kommentiert das AMG auf dem Stand des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) vom 28.04.2020 und des taggleich am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündeten Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.05.2020.