Das Recht auf Akteneinsicht hat eine zentrale Bedeutung für die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate. Der bewährte Praxisleitfaden bietet dazu einen systematischen Gesamtüberblick.
Im Verwaltungsprozess ergibt sich ein Einsichtsrecht aus § 100 VwGO. Für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens ist das Einsichtsrecht in § 29 VwVfG geregelt. Daneben gibt es zahlreiche spezialgesetzliche Ansprüche auf Informationszugang, beispielsweise nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern sowie dem Umweltinformationsgesetz.
Der Leitfaden behandelt die Rechtsfragen der Akteneinsicht aus Anwaltsperspektive, richtet sich aber auch an Verwaltungsrichter und Verwaltungsjuristen. Neben den Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche geht es auch um die prozessuale Durchsetzung, wenn eine Behörde die Akteneinsicht verweigert. Zudem werden praktische Hinweise für die effektive Sichtung der Aktenvorgänge gegeben, die z.B. in Planfeststellungsverfahren äußerst umfangreich sind. Über 600 Fundstellen geben einen fundierten Überblick zur einschlägigen Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung zum Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsrecht
- Zusammenspiel von VwVfG und VwGO mit UIG, VIG und IFG
- systematischer Überblick der zahlreichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen
- Checklisten und Übersichten, Fallbeispiele und Praxistipps zum taktischen Vorgehen
- Muster für Schreiben und Schriftsätze in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Zur Neuauflage
Seit der Vorauflage sind mehrere Gesetzesänderungen und Neuregelungen berücksichtigt, z.B. neue landesrechtliche Informationsfreiheitsregelungen in Rheinland-Pfalz (LTranspG), Schleswig-Holstein (IZG-SH), Hessen (HDSIG) und Bayern (Art.39 BayDSG). Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Reichweite und Grenzen der Akteneinsicht.
Im Hinblick auf die Einsichtsrechte im Verwaltungsprozess wurden aktuelle Fragen der isolierten Klagbarkeit, der Möglichkeit einstweiliger Anordnungen (Beschleunigungsgrundsatz) sowie der Aktenordnung behandelt.
Neue Rechtsprechung wurde umfassend eingearbeitet, etwa zu Umweltinformationen über Dieselskandal, Glyphosat, Atomausstieg und Stuttgart 21.
Zielgruppe
Der Leitfaden wendet sich an alle im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter, aber auch an Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die mit verwaltungsrechtlichen Fragen befasst sind