Die 35. Auflage 2024 fokussiert sich insbesondere auf die fortschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts sowie die umfassenden Gesetzesänderungen der vergangenen Legislaturperiode. Diese Auflage hat den Rechtsstand Oktober 2023.
Wesentliche Neuerungen der 35. Auflage
Die 35. Auflage spiegelt die tiefgreifenden Umbrüche im Zivilprozessrecht wider, wobei der Schwerpunkt auf der prozessualen Bewältigung technischer Innovationen liegt:
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Elektronischer Rechtsverkehr: Umfassende Erweiterung der Kommentierung zu § 130a ZPO und § 130d ZPO, die den gestiegenen Anforderungen an die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte Rechnung trägt.
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Digitalisierung der Justiz: Einarbeitung des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz.
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Kollektiver Rechtsschutz: Erstmalige Kommentierung des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG) und des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG).
Das Autorenteam und seine Expertise
Das Werk wird von einem hochkarätig besetzten Team aus Wissenschaft und hochrichterlicher Praxis verantwortet, was die besondere Reputation des Kommentars begründet:
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Prof. Dr. Christoph Althammer: Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Regensburg.
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Dr. Hans-Joachim Heßler: Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München.
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Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold Geimer: Professor emeritus an der Universität München und international anerkannter Experte für IPR und IZPR.
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Dr. Mark Seibel: Vizepräsident des Landgerichts sowie ausgewiesener Kenner des elektronischen Rechtsverkehrs.