Der Handkommentar zum Versammlungsrecht
Der von
Helmut Ridder maßgeblich geprägte Kommentar ist in seiner geschichts- und sozialwissenschaftlich fundierten Kommentierung der einzelnen Bestimmungen meinungsführend. Er spart Defizite des geltenden Rechts nicht aus und zeigt gleichzeitig Wege zu seiner demokratischen Weiterentwicklung in der Anwendungspraxis konkret auf.
Die Neuauflage
ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
Die Herausgeber,
Michael Breitbach und
Dieter Deiseroth, legen dabei Wert auf eine
intensive Verzahnung von Grundrechten, Bundes- und Landesrecht sowie strafrechtlichen Regelungen, wie sie sich auch in der Praxis der Verwaltungsentscheidungen widerspiegelt. Zudem trägt eine fundierte Kommentierung der europäischen und internationalen Entwicklungen im Versammlungsrecht der
transnationalen Verflechtung Rechnung.
Aktuelle Schwerpunkte
- Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen und Parolen
- Beschränkungen von Versammlungen
- Umgang mit Protest-Camps und Zeltlagern
- Vorfeldmaßnahmen gegen Teilnehmer
- Umgang mit Schutzzonen und ‚besonderen Orten‘
- Eingriffsschwellen bei Auflagen und Auflösungen
- Rechtsfolgen bei Ermessensauflösungen
- Verfahrensrecht: Einstweilige Anordnung, Gebührenrahmen, Zuständigkeiten.
Bereits kommentiert ist die Rechtsprechung zu
COVID-19-bedingten Versammlungsverboten, insbesondere
- die Verfassungswirdigkeit von Totalverboten nach BVerfG Beschl. v. 15.4.2020 und VG Hamburg Beschl. v. 16.5.2020
- Einschränkungen von Versammlungen aufgrund von Maßnahmen gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige nach § 28 Nr. 4–7 IfSG
- infektionsschutzrechtliche Ermächtigungen für Verwaltung und Polizei durch Gefährdungs- bzw. Gefährdertatbestände
- Sperrung infektionsgefährdeter Versammlungsstätten.