Die Einführung der „Grundrente“ ist beschlossene Sache. Insbesondere die Bedürftigkeitsprüfung war bis zuletzt umstritten.
Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand.
In allen Bereichen aktuell berücksichtigt
- Die neue Grundrente
- Digitale Rentenübersicht
- Die „Sozialschutzpakete I und II“ infolge der Corona-Pandemie
- Festlegung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025
- Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung Erwerbsgeminderter bei der Zurechnungszeit
- Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr („Mütterrente II“)
- Ausweitung der Midijobs (neuer „Übergangsbereich“)
- Neuregelungen zum rückwirkenden Zusammentreffen mehrerer Renten
- Nachteilsausgleich für zu Unrecht inhaftierte Eltern in der DDR
- 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- GKV-Versichertenentlastungsgesetz