Der LPK-SGB IX ist der Beraterkommentar
für die Praxis, ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. Seine Herausgeber und Autoren sind Referenz für die vom Gesetz betroffenen Praxisbereiche.
Die 3. Stufe der Teilhaberechtsreform
überführt 2020 die Regelungen der Eingliederungshilfe in das SGB IX.
Die Reformauflage des LPK-SGB IX
reagiert hierauf in allen Bereichen. Sämtliche Auswirkungen werden kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Erste Erfahrungen mit dem 2018 eingeführten
Budget für Arbeit werden ausgewertet.
Zahlreiche
weitere Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung wirken sich auf das Recht der Menschen mit Behinderungen aus:
• Qualifizierungschancengesetz: geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte
• Teilhabechancengesetz: neue Beschäftigungschancen für arbeitslose Schwerbehinderte und Pflichten des Arbeitgebers
• Reformiertes Datenschutzrecht: Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und des neugefassten Beschäftigtendatenschutzes sowie des für die Reha-Träger geltenden Datenschutzes aus dem SGB X
• Rechtsprechung des BAG: erste Entscheidungen zur Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung schwerbehinderter Menschen sowie zu Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der stufenweisen Wiedereingliederung
Weitere Rechtsänderungen:
• RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
• Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der EU zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
• Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
• Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
• Angehörigen-Entlastungsgesetz
• MDK-Reformgesetz
Besonders hilfreich
Mit eigenständiger Kommentierung des weiterentwickelten
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), gesonderter Darstellung zu Verfahren und Rechtsschutz sowie stets berücksichtigten Kosten- und Gebührenfragen.